Bauablaufplanung - Wer muss diese erstellen? GU, Bauleiter?

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sven.conzi

sven.conzi

Wir haben unser Haus mit einem Architekten (alle Stufen) geplant, dieser hat ein GU, mit welchem er in dieser Region gute Erfahrungen gemacht hat, gesucht, und wir haben diesen beauftragt. Der Bauleiter wird vom Architekten gestellt. Zudem haben wir noch eine unabhängige Bausachverständige. Jetzt wünschen wir und die Bausachverständige eine "Bauablaufplanung". Wer müsste diese erstellen - GU, Bauleiter? Was sind die Mindestanforderungen an eine Bauablaufplanung? Welche Erfahrungen habt ihr damit? Vielen Dank!
 
11ant

11ant

Ich kenne das nur vom Architekten. Als Wandplaner mit einer Spalte für jeden Arbeitstag und einer Zeile für jeden beteiligten Handwerker. Anders ist Bauleitung kaum zu leisten, wenn man den Bau mit Einzelhandwerkern abwickelt oder solche auch nur einflechten muß - logischerweise muß ja auch der Dachdecker später kommen, wenn der Zimmermann nicht im Plan liegt. Mit GU braucht der Architekt das insofern nicht, und die Sachverständige (die ja schließlich nicht verantwortet, wenn da Terminlawinen entstehen) ebensowenig. Aus der Ablaufplanung sieht man ja nur, wer wann kommen soll. Der Sockelabdichter sieht aus der Detailzeichnung, wo und wie weit er dem Terrassentürensetzer eine Abdichtung heraushängen lassen muß. Gleichzeitig da herumzuspringen und sich gegenseitig im Weg zu stehen brauchen die nicht. Aber wenn sie z.B. solche Wünsche ("A muß wegen B auf XYZ achten") hätte, kann sie die auch aktiv formulieren. Dafür braucht der GU, wenn er das für sich ausreichend alles im Kopf oder im Gefühl hat, keine bunte Tabelle aufzumalen. Und der Architekt nicht, wenn er einen GU hat.
 
Y

ypg

hm... der GU stellt den Bauzeitenplan, und der Bauleiter holt sich die Info.
Das denke ich. Schließlich ist der größte Vorteil eines GUs die Koordination der Gewerke. Also: es ist seine Aufgabe [emoji2]
 
Zuletzt aktualisiert 21.07.2025
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