Werkvertrag mit GU - Fragen zum Angebot

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B

Bieber0815

Nachweisbaren und angemessenen Schadenersatz.
Eben, man muss zuerst einen Schaden nachweisen und dann darf man Ersatz fordern. Lehnt der andere die Forderung ab (wovon auszugehen ist), muss man klagen. Viel Spaß! Um das zu vermeiden, kann man vereinbaren: 100 Euro je Werktag über den Fertigstellungstermin hinaus ... so in etwa. Ein Fachanwalt für Baurecht liefert brauchbare Textbausteine. Das ist möglicherweise in Einzelfällen geringer als der tatsächliche Schaden, aber es ist ein unmittelbarer Anspruch, den man nicht erst einklagen muss.

Bei Makler- und Bauträgerverordnung finde ich sogar Schlussraten von 5%.
Dort steht dann 5 % von der restlichen Summe, wenn zuerst 30 % für das Grundstück (nach Beginn der Erdarbeiten) bezahlt wurden. Und 5 * 70 / 100 = 3,5. Ob sich der GU (von dem Du ja kein Grundstück kaufst), deshalb auf 5 % einlassen sollte, bezweifle ich mal.

Den wollten sie partout nicht heraus nehmen.
Dann ist das so und es wäre für mich okay, solange der Gesamtpreis des GU in Ordnung ist (inkl. der 4000 Euro). Klingt blöd, aber ich würde trotzdem meinen eigenen Berater engagieren, unabhängig vom GU.

Oder besser auf die Punkte Fertigstellungstermin, Zahlungsplan und Einbehalt sowie das Herausrechnen des Sachverständigen konzentrieren?
Tja, Du willst das Gesamtpaket optimieren und vermutlich findest Du keinen GU, bei dem alles(!) passt, sogar der Preis.

Welche Aspekte Dir besonders wichtig sind, können wir nicht sagen. Mir ginge Bauqualität über alles. Danach Termintreue. Den Zahlungsplan sollte man unter Berücksichtigung der Solvenz des GU beurteilen. Ist er kurz vor der Pleite oder steht er den Zahlen nach solide da? Jahresabschlüsse findet man im Bundesanzeiger. Oft kann auch die finanzierende Bank, soweit vorhanden, einen Rat geben.

Und dann noch: Vorher weiß man nie, mit wem man es zu tun hat. Es soll ja GU geben, die wenn Sie per Handschlag einen Fertigstellungstermin genannt haben, diesen auch einhalten. Und dann gibt es Vertragspartner, da hast Du nur das, was schwarz auf weiß mal unterschrieben wurde. Wie Dein Gegenüber tickt, erfährst Du möglicherweise erst hinterher. Blöd beim Hausbau, den man i.d.R. nur einmal macht und dabei "alles" investiert. Ein Dilemma.
 
Marvinius II

Marvinius II

1) und 3) halte ich für wichtig.
1) Nach flottem Rohbau geht bei uns der Innenausbau jetzt eher schleppend voran

3) Der Punkt ist mir auch während der Bauphase unangenehm aufgefallen. Der von unserem GU ausgewählte Tiefbauer war viel zu teuer und ich musste selber ausschreiben. Letztendlich solltet Ihr Euch vor Unterschrift Angebote eines Tiefbauers einholen, falls das möglich ist
 
R

R.Hotzenplotz

Mir ginge Bauqualität über alles. Danach Termintreue.
1) Nach flottem Rohbau geht bei uns der Innenausbau jetzt eher schleppend voran

Das Terminthema wurde ja jetzt mehrfach genannt. Wenn ich darauf den Fokus lege, dann sehe ich im Moment keine alternative Option als den Werkvertrag erst nach Bauantragsgenehmigung zu schließen. Andernfalls wird doch kein GU der Welt einen fixen Fertigstellungstermin garantieren. Zumal er ja die Erdarbeiten nicht selbst macht; da wird er sagen, dass er keinen Einfluss auf die Fremddienstleister hat.

Weiterer Nachteil wäre, dass die Ausführungsplanung dann ebenfalls erst nach genehmigtem Bauantrag erfolgt und man weitere Zeit verliert. In dem Zusammenhang wäre interessant, wie lange eine Ausführungsplanung dauert? Die Entwurfsplanung hat sich fast ein halbes Jahr gezogen.

Für uns ist irgendwo auch sehr wichtig, dass es nach genehmigtem Bauantrag zügig weiter voran geht. Ein fixer Fertigstellungstermin zwei Monate später wäre uns auch lieber als eine Aussage "neun Monate nach Baubeginn", was schwammig ist. Aber gerade bei diesem Punkt habe ich das Gefühl, wird es wenig Entgegenkommen geben.
 
11ant

11ant

Andernfalls wird doch kein GU der Welt einen fixen Fertigstellungstermin garantieren. Zumal er ja die Erdarbeiten nicht selbst macht; da wird er sagen, dass er keinen Einfluss auf die Fremddienstleister hat.
Dann wäre er ja kein GU. Sein Sub = sein Erfüllungsgehilfe = seine Zusage.

Ein Datum kann er vor der Genehmigung nicht nennen, sondern eben nur eine Zeitspanne. Einfach, weil der Startschuß nicht in seiner Macht steht.

Nach der Genehmigung geht die weitere Planung schnell: Statik und Prüfstatik gehören ja dazu, sind also bei Genehmigung schon geklärt und nicht mehr änderungsbedürftig. Tekturklappen für Zwischentür ja oder nein, Trennwand Ankleide verschieben und dergleichen sind rasch gezeichnet.

Ausführungspläne sind auf jeden Fall immens wichtig. Das ist keine 08/15 Hütte wo man sich mit Immer so-Improvisationen durchmogeln kann. Jede Stunde zu wenig am Zeichenbrett ist hier ein Tag (pro Mann) mehr auf der Baustelle.

Also, Arbeit (und Zeit, die sie benötigt) sehe ich beim Planen noch einige. Aber Ehrenrunden für Detaildiskussionen sehe ich keine mehr kommen.
 
B

Bieber0815

Wir hatten einen garantierten Termin ab Unterschrift (1 Jahr). Ich denke, die Baugenehmigung muss drei Monate nach Antrag bearbeitet sein. Das ist für einen Bauunternehmer, der so was öfter macht, doch super kalkulierbar. Man muss halt eine genehmigungsfähige Planung in der Tasche haben .
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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