ᐅ Werkvertrag mit GU - Fragen zum Angebot
Erstellt am: 17.10.17 22:09
R.Hotzenplotz26.10.17 15:09
Mein GU möchte die € 4.000 für die inkludierte 4-Phasen-Überwachung nicht heraus rechnen. Mir wäre dies wiederum wichtig, um einen eigenen, neutralen Sachverständigen zur Baubegleitung zu beauftragen und zweimal bezahlen möchte ich das Ganze auch nicht.
Er hat nun vorgeschlagen, dass wir einen gemeinsamen Sachverständigen beauftragen, der im Streitfall auch gleich eine Entscheidung trifft. Z. B. DEKRA.
Wie seht ihr sowas?
Er hat nun vorgeschlagen, dass wir einen gemeinsamen Sachverständigen beauftragen, der im Streitfall auch gleich eine Entscheidung trifft. Z. B. DEKRA.
Wie seht ihr sowas?
stefanc8426.10.17 15:24
Klingt nach einem Kompromiss. Ich nehme an die 4.000€ wird das nicht kosten - vielleicht will er es deshalb nicht raus rechnen, weil darin ein Teil seines Gewinns enthalten ist.
R.Hotzenplotz26.10.17 15:40
Ein Kompromiss ja.... aber einer, den man machen sollte?
stefanc8426.10.17 16:07
Zur Qualität der DEKRA kann ich nichts sagen.
Aber was ist die Alternative? Mit jemand anderem bauen? Oder seid ihr verhandlungssicher genug um die Position durch zu setzen?
Aber was ist die Alternative? Mit jemand anderem bauen? Oder seid ihr verhandlungssicher genug um die Position durch zu setzen?
R.Hotzenplotz26.10.17 16:13
stefanc84 schrieb:
Aber was ist die Alternative? Mit jemand anderem bauen? Oder seid ihr verhandlungssicher genug um die Position durch zu setzen?Ich glaube nicht, dass der GU deswegen den Auftrag sausen lässt. Da allerdings auch diverse andere kleinere Punkte noch im Raum zur Verhandlung stehen, bin ich gerne bereit, vernünftige Kompromisse zum Nutzen Beider einzugehen.
11ant26.10.17 16:36
Wenn der Sachverständige die Qualität der Ausführung generell dokumentiert, sähe ich das Parteinahme-Risiko gering - dokumentiert er hingegen nur Mängel, taucht ja alles nicht als solcher eingestufte nicht auf.
R.Hotzenplotz schrieb:Dazu bist Du ja grundsätzlich bereit - wie ist also die Frage zu verstehen: ob die DEKRA als tauglich angesehen wird ?
Er hat nun vorgeschlagen, dass wir einen gemeinsamen Sachverständigen beauftragen, der im Streitfall auch gleich eine Entscheidung trifft. Z. B. DEKRA.
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