Einfriedungen Definition

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11ant

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gibt es irgendwo eine Auflistung aller Einfriedungen? Sprich alles was unter den Begriff "Einfriedung" fällt.
In den textlichen Festsetzungen Deines Bebauungsplanes wird es zumindest eine geben, die das bezüglich der erwarteten bzw. erlaubten Einfriedungen klärt.

ch würde gern wissen ob ein Rasenkantenstein bzw. ein Stein zum Abstützen der Erde eine Einfriedung ist.
Um rechtlich klarzustellen, wo die Grenze verläuft, hinter der Deine von Dagobert Duck abgekupferten Schilder mit der Aufschrift "RAUS !" stehen, wird je nach Richter ein nicht überwucherter Rasenkantenstein durchaus schon genügen können. Ab 1 m Höhe dürften wohl keine Richter mehr unterschiedliche Ansichten haben, ob der Privatgrund als solcher kenntlich sei.

Stäbe in den Ecken und Absperrband dazwischen sind rechtlich wohl eindeutig - ob sie nach dem Bebauungsplan "erlaubt" wären, eine andere Frage.

Für den Tatbestand des Hausfriedensbruches dürfte nicht erforderlich sein, auf die Mauer auch noch Stacheldraht zu setzen

Bei Einfahrten, wo man in den Weg zur Garage kein Tor stellen will, sollte auch ein Wechsel der Pflasterung genügen, den Übergang zum Privatgrund kenntlich zu machen.
 
Chriscross

Chriscross

Um etwas Klarheit zu schaffen und den Hintergrund meiner Frage zu erläutern:

Vorab, den Bebauungsplan habe ich "Studiert" alles was dort drin steht kann ich auswendig, leider steht dort nicht die Definition der einfriedungen und leider scheine ich der einzige zu sein der den Bebauungsplan gelesen hat......

Unser Baugebiet ist "V-Förmig" angelegt. An der offenen Seite des V´s befindet sich ein See. Die Grundstücke laufen, von der spitze beginnend in Richtung des See´s, wobei sich immer zwei gegenüber stehen. Die Grundstücke sind in 4 Zonen aufgeteilt ( D - A von außen nach innen verlaufend). Zone D ( Fläche für Nebenanlagen an der Straße), Zone C (Zu bebauende Fläche), Zone B (Garten) und Zone A (Rasenfläche). Bei Zone A treffen die gegenüberliegenden Grundstücke zusammen. Laut Bebauungsplan darf man (auch wenn sie mir gehört) die Fläche A nicht einfrieden (Keine Sträucher, Bäume, Hecken, Zäune,...). Da der See tiefer liegt als die Grundstücke und die Grundstücke somit in Richtung See abfallen, haben sich manche Bauherren gedacht "Ach ich gleiche mein Grundstück an" (Vollid.......Sorry). Somit ist das schöne Gesamtbild zerstört und jeder macht was er will. Ende vom Lied ist, dass das Letzte Grundstück am Wasser, welches den natürlichen Verlauf bebehalten hat, einen Höhenunterschied von bis zu 1,5 m zum Nachbarn hat, der meine er müsse angleichen.

Nun ist es aber so, dass das Nachbarschaftsgesetz besagt, dass man seinen Nachbarn nicht mit der herabfallenden Erde Belasten darf (Wie es genau heißt weiß ich gerade leider nicht). Um das zu schaffen, müsste er aber eine Mauer und/oder Rasenkantensteine Setzen. Diese würden sich dann jedoch in der Zone A befinden in der man nichts einfrieden darf.

Daher die Frage: Sind Rasenkantensteine Einfriedungen?

Ich hoffe das war verständlich erläutert.
 
A

Alex85

Ich bin nicht sicher, ob ich das alles kapiert habe
Aber wenn es darum geht, dass der Nachbar aufgeschüttet hat (1,5m), muss er dies auf seine Kosten zum niedrigeren Nachbarn abfangen (Stützmauer, L-Steine... weiß nicht was du in diesem Kontext mit Rasenkantsteinen willst). Der verbliebene Nachbar muss keineswegs mit aufschütten.
Im Zweifelsfall beim Amt vorsprechen
 
Chriscross

Chriscross

Ich bin nicht sicher, ob ich das alles kapiert habe
Aber wenn es darum geht, dass der Nachbar aufgeschüttet hat (1,5m), muss er dies auf seine Kosten zum niedrigeren Nachbarn abfangen (Stützmauer, L-Steine... weiß nicht was du in diesem Kontext mit Rasenkantsteinen willst). Der verbliebene Nachbar muss keineswegs mit aufschütten.
Im Zweifelsfall beim Amt vorsprechen

Kommt der Sache schon näher. Es geht nicht darum das die anderen Aufschütten muss, sondern darum das der der aufgeschüttet hat, wieder "zurückschüttet" also das Grundstück bei Zone A in den Ursprungszustand versetzt.

Mit Rasenkantensteine meine ich unter Anderen auch die "L-Steine". Es ist ja nicht überall 1,5 m. mein Nachbar hat, im Gegensatz zu mir, auch angeglichen und ist somit ca. 30 cm höher. Er müsste nur L-Steine setzen. Aber auch in Zone A (Keine Einfriedungen). Um ihn herum sind alle tiefer und er meint er könne einfach aufschütten. Meine Meinung ist aber: Keine Einfriedung = kein Schutz gegen "abrutschende" Erde = Grundstück an die anderen anpassen!
 
A

Alex85

s geht nicht darum das die anderen Aufschütten muss, sondern darum das der der aufgeschüttet hat, wieder "zurückschüttet" also das Grundstück bei Zone A in den Ursprungszustand versetzt.
Die Aufschütterei muss ja genehmigt worden sein. Rückbau ist selbst wenn es "schwarz" gemacht wurde eher unrealististisch, weil wirtschaftlich nicht sinnvoll. Dann gibts eher ne Strafe.

Ich würde deiner Interpretation der Einfriedung nicht folgen, kanns aber nicht belegen. Die Stützmauer dient dazu nen Erdrutsch zu verhindern, nicht ein Grundstück einzufrieden. Im übrigen ist, wie zuvor geschrieben, der Aufschüttende dafür verantwortlich, dh. die Stützmauer ist durch ihn zu erreichten und zu unterhalten - auf seiner Fläche! Also wäre es wenn, dann seine Einfriedung.

Über die Einfriedung zu argumentieren wird dir nicht helfen, wenn dein eigentliches Ziel ist, die Aufschüttung rückgängig zu machen. Abgesehen davon, dass dich dafür alle hassen werden, ist der erste Weg der zum Amt. Ich unterstelle auch mal, die schütten auf um ein ebenes Grundstück zu haben und keines, dass zur Seite hin abfällt - sowas ist ja wirklich doof nutzbar.
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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