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ᐅ Einfriedungen Definition


Erstellt am: 02.09.17 15:52

Chriscross05.09.17 07:28
Wer sich den BauPlan einmal anschauen will (Es lohnt sich), kann dies gern tun. Einfach bei Google "Wohnen am Mühlenbergesee" eingeben. Ich habe schon von vielen gehört, dass dies einer der häufigsten Bebauungspläne sei, im Bezug auf Bebauung und Einfriedungen.
Chriscross05.09.17 07:32
Alex85 schrieb:


Über die Einfriedung zu argumentieren wird dir nicht helfen, wenn dein eigentliches Ziel ist, die Aufschüttung rückgängig zu machen. Abgesehen davon, dass dich dafür alle hassen werden, ist der erste Weg der zum Amt. Ich unterstelle auch mal, die schütten auf um ein ebenes Grundstück zu haben und keines, dass zur Seite hin abfällt - sowas ist ja wirklich doof nutzbar.

Gehasst werden diejenigen, die aufgeschüttet haben Das Amt wurde von alles Seiten angeschrieben, jedoch fühlt sich keiner so richtig zuständig und schiebt den Schwarzen Peter weiter. Amt --> Ingenieure --> Stadt --> Bauaufsicht --> Ortsrat --> Verkäufer --> ... Die Sache ist hier so ein wenig eingefahren. Bei manchen ist des gegenüberliegende Grundstück so hach wie der Dachansatz vom Nachbarn. Ich denke das ist nicht der Sinn der Sachen.
ypg05.09.17 08:14
Eine Aufschüttung und deren Abfangung zB mit L-Steinen hat nichts mit einer Einfriedung zu tun.
Alex8505.09.17 08:43
Nachdem ich den Plan gesehen habe, verstehe ich das Problem noch weniger Wo grenzt da wer an wen und hat aufgeschüttet? Nach "hinten" raus in Richtung A und B ist doch kein Problem weil B keinem privaten Bauherren gehört, also es geht um den Nachbarn direkt neben? Das verwirrt mich weil diese V-Anordnung dann überhaupt keine Rolle spielt, du dir aber Mühe gegeben hast, dies in Worten zu beschreiben

Höhenlimitierungen gibt es in Form von Vorgabe der Geschossigkeit in Kombination mit Firsthöhen und dem Bezugspunkt der mittleren Höhe der angrenzenden Verkehrsfläche. Das ist doch alles recht eindeutig. An keiner Stelle sehe ich etwas, was die Aufschüttung des Nachbarn in diesem Rahmen verhindern würde. Für Regeln für Aufschüttungen guckst du ins Nachbarschaftsgesetz deines Bundeslandes.

Falls irgendwer zB aus gestalterischen Gründen vor hatte, Aufschüttungen zu verbieten, hat er versäumt dies zu tun. Pech für die, die dies als unästhetisch empfinden und annahmen, dies sei geregelt. Wobei, selbst schuld, der Plan ist von 2006, genug Zeit um das Fehlen einer solchen Regelung zu bemerken.
Kompliziert ist der Plan imho auch nicht so sehr. Er ist vielleicht komplex auf Grund der verschiedenen Flächen und den damit verbundenen Einzelregelungen. Wer dort ein Haus baut, kann jede Menge schlicht ausblenden, weil für die eigene Fläche nicht zutreffend.
Chriscross05.09.17 09:24
Alex85 schrieb:
Nachdem ich den Plan gesehen habe, verstehe ich das Problem noch weniger Wo grenzt da wer an wen und hat aufgeschüttet? Nach "hinten" raus in Richtung A und B ist doch kein Problem weil B keinem privaten Bauherren gehört, also es geht um den Nachbarn direkt neben?

Doch! Die Flächen B gehört uns als Bauherren. Wir dürfen diese nur nicht einfrieden. Darum sagte ich das der Bebauungsplan spaßig zu lesen sei

Alex85 schrieb:

Wer dort ein Haus baut, kann jede Menge schlicht ausblenden, weil für die eigene Fläche nicht zutreffend.

Und genau weil die Fläche B, entgegen deiner Vermutung, den jeweilige Bauherren gehört, kann man es nicht ausblenden.

Um noch mal auf die Komplexität des B-Plans zu kommen. Da ich es jetzt doch noch mal erläutern musste, kann man sehen, dass es doch etwas komplexer als angenommen ist.
Alex8505.09.17 09:38
Du musstest es erläutern, weil die Fläche B nicht erkennbar den Wohnbaugrundstücken zugeordnet ist. Das dürfte sich aus dem Vermarktungsplan bzw. der Parzellierung ergeben.
Aber gut, jeder hat hinter seiner Einfriedung ein Stück Grünland zu erhalten. Kam die Gemeinde vermutlich erst später darauf, damit man sich die Pflegekosten in der Gemeindekasse spart

Die Aussagen hinsichtlich der Einfriedung sind aber dennoch keine anderen. Regeln für Aufschüttungen existieren nicht (nur im Bereich der Stromtrasse). Eine Stützmauer ist zudem imho keine Einfriedung.

Dass in B keine Einfriedungen gestattet sind hat vermutlich den Hintergrund, dass man B als große Grünflache erhalten will Sie sollen nicht als Privatgarten genutzt werden. Hier gehts einzig und allein darum, dass die Gemeinde keine Kosten an der Fläche hat.
Aufschüttungen in B, die dann abgefangen werden, dienen diesem Zweck natürlich nicht. Die Wiese sieht dann ja aus wie ein gewisses Mahnmal in Berlin. Aber da hat schlicht die Gemeinde verpennt, Regeln für aufzustellen.
einfriedungenaufschüttungenamt