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ᐅ Einfriedungen Definition


Erstellt am: 02.09.2017 15:52

Bieber0815 05.09.2017 17:44
Aufpassen, dass man nicht in die Duldung gerät ... Also den Nachbarn fristgerecht und wirksam zur Unterlassung auffordern! Viel Erfolg!

Chriscross 05.09.2017 18:42
Aber auf welcher Rechtsgrundlage?

Bieber0815 06.09.2017 06:55
Soweit ich es verstanden haben, hat der Nachbar sein Grundstück aufgeschüttet und dabei keinen Abstand zum Nachbarn eingehalten. Das ist normalerweise nicht zulässig.

Alex85 06.09.2017 06:57
Sofern er nicht abböscht oder abfängt

Chriscross 06.09.2017 07:04
Alex85 schrieb:
Sofern er nicht abböscht oder abfängt

Wenn er L-Steine setzt, dann ist es doch "Abfangen" oder?

Alex85 06.09.2017 09:30
Chriscross schrieb:
Wenn er L-Steine setzt, dann ist es doch "Abfangen" oder?

Jap
er muss auch dafür sorgen, dass sein oberflächenwasser nicht bei dir rüber läuft. das ergibt sich alles aus dem nachbarschaftsgesetz deines bundeslandes