ᐅ Einfriedungen Definition
Erstellt am: 02.09.17 15:52
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Bieber081505.09.17 17:44Aufpassen, dass man nicht in die Duldung gerät ... Also den Nachbarn fristgerecht und wirksam zur Unterlassung auffordern! Viel Erfolg!
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Chriscross05.09.17 18:42Aber auf welcher Rechtsgrundlage?
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Bieber081506.09.17 06:55Soweit ich es verstanden haben, hat der Nachbar sein Grundstück aufgeschüttet und dabei keinen Abstand zum Nachbarn eingehalten. Das ist normalerweise nicht zulässig.
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Chriscross06.09.17 07:04Alex85 schrieb:
Sofern er nicht abböscht oder abfängtWenn er L-Steine setzt, dann ist es doch "Abfangen" oder?
Chriscross schrieb:
Wenn er L-Steine setzt, dann ist es doch "Abfangen" oder?Jap
er muss auch dafür sorgen, dass sein oberflächenwasser nicht bei dir rüber läuft. das ergibt sich alles aus dem nachbarschaftsgesetz deines bundeslandes