ᐅ Einfriedungen Definition
Erstellt am: 02.09.2017 15:52
Bieber0815 05.09.2017 17:44
Aufpassen, dass man nicht in die Duldung gerät ... Also den Nachbarn fristgerecht und wirksam zur Unterlassung auffordern! Viel Erfolg!
Chriscross 05.09.2017 18:42
Aber auf welcher Rechtsgrundlage?
Bieber0815 06.09.2017 06:55
Soweit ich es verstanden haben, hat der Nachbar sein Grundstück aufgeschüttet und dabei keinen Abstand zum Nachbarn eingehalten. Das ist normalerweise nicht zulässig.
Alex85 06.09.2017 06:57
Sofern er nicht abböscht oder abfängt
Chriscross 06.09.2017 07:04
Alex85 schrieb:
Sofern er nicht abböscht oder abfängtWenn er L-Steine setzt, dann ist es doch "Abfangen" oder?
Alex85 06.09.2017 09:30
Chriscross schrieb:
Wenn er L-Steine setzt, dann ist es doch "Abfangen" oder?Jap
er muss auch dafür sorgen, dass sein oberflächenwasser nicht bei dir rüber läuft. das ergibt sich alles aus dem nachbarschaftsgesetz deines bundeslandes