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ᐅ Gesetzliche Sanierungspflicht abschätzen


Erstellt am: 05.06.17 21:17

F
Fruchtmixer
05.06.17 21:17
Hallo, meine Frau und ich sind auf der Suche nach einem Haus. Nun ist es ja so dass je nach Alter und Bauart des Hauses gesetzliche Sanierungspflicht besteht. Was genau innerhalb der zwei Jahre nach Erwerb zu machen ist sollte natürlich unbedingt vor dem Kauf zu klären.

Ist hier die einzige Möglichkeit mit einem Energie Berater durch das Haus zu gehen und Ggfls. Den Kamin Feger zu befragen? Oder kann ich z.b. Bei einer Doppelhaushälfte Baujahr 2000 davon ausgehen, dass keine gesetzliche Sanierungspflicht besteht?
N
Nordlys
05.06.17 21:30
Was für eine Sanierungspflicht? Es ist Deines, und wenn es Deines und es stürzt nicht ein und es fallen keine Ziegel auf den Gehweg, dann ist der Gesetzgeber zufrieden. Wenn da drin Ölofen ist und Du willst es so, ist es so. Wenn da drin kein Warmwasser und es stört Dich nicht, dann ist es so. Karsten
F
Fruchtmixer
05.06.17 21:42
Hallo, danke für die Antwort. Klar bei Heizung ist nach 30 Jahren Schluss, egal ob Gas oder Öl. Aber eine weitere Sanierungspflicht wäre ja z.b. die Dämmung des Daches oder der obersten Geschoss Decke. Und ob das gemacht werden muss hängt ja davon ab wie der Wärme Koeffizient der aktuellen Dämmung ist. Klar wenn gar keine Dämmung vorhanden ist muss es auf jeden Fall innerhalb von zwei Jahren gemacht werden, aber wenn eine Dämmung vorhanden ist kann ich ja nicht ohne weiteres beurteilen ob das für den Gesetzgeber reicht oder nicht?

Oder verstehe ich da was falsch?
N
Nordlys
05.06.17 21:50
Wo hast Du das her? Für eine Heizung z.B. gelten je nach Baujahr bestimmte Werte, die der Feger misst. Geht das klar, dann ist da gar nichts. Muss neu, dann neu. Uralte Kohleöfen etc. sind gar nicht erfasst. Wer das noch hat und haben will, in Zwickau z.B., der soll es haben. Ist eh ne Marginalie. Und dämmen? Ich kenn keine Dämmpflicht. Im Bestandsbau. Im Neubau schon, aber im Altbestand, ich weiss davon nichts. Karsten
F
Fruchtmixer
05.06.17 21:55
Google Suche “gesetzliche sanierungspflichten“, der erste Treffer gibt einen Überblick.
J
Joedreck
06.06.17 06:44
Bei alten Heizungen welche 30 Jahre und älter sind UND auf Konstanttenperatur laufen, müssen getauscht werden soweit ich weiß. Ich denke auch, dass bei der Fassade was war, wenn X% saniert wird.
Allerdings ist es wohl nur bei der Heizung entscheidend, denn wer achtet darauf?
Abgesehen davon sind einige Maßnahmen wie oberste Geschossdecke super einfach, günstig und bringen viel.
Beim Haus von 2000 sollten grundsätzlich keine Probleme bestehen.
sanierungspflichtdämmungheizunggesetzgeber