Landkauf - Land zu Bauland wandeln

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jaeger

jaeger

Also, wenn ich einen "normalen" m2 Preis bei uns in der Gegend von ca. 100 Euro hätte, wäre es dann ok, wenn man sich auf 60 Euro unerschlossen einigt?
Wir waren in einer ähnlichen Situation und 60 Euro pro m² unerschlossen sind meiner Meinung nach deutlich zu teuer. Dies wäre ok, wenn du mit Sicherheit weißt, dass ein Bebauungsplan und eine Erschließung für dieses Grundstück erfolgt. In deiner Situation ist das aber sehr unsicher.

Eher um die 40 Euro hätte ich jetzt mal gesagt. Die Erschließung ist dann von der Lage und den Gegebenheiten abhängig. Ohne detaillierte Planung ist das quasi ein Lotteriespiel und der Preis kann von 20 bis 80 Euro pro m² liegen. Im dümmsten Fall dürft ihr nicht bauen und ihr hättet dann dem Bauer eine Wiese für 60 Euro pro m² abgekauft... Hier hilft dann aber z.B. eine Rücktrittsklausel, falls ihr nicht bauen dürftet.
 
K

knalli

Hi,

Danke für deine Antwort.
Also, meine Frage impliziert natürlich, dass eine Baugenehmigung folgt.
Es ist überhaupt kein Problem, dass wir uns auf Klauseln einigen, wenn dies nicht so kommt.

Also, nichts mit Lotterie wo beide Seiten ein Risiko tragen, sondern immer davon ausgehend, dass es auch so kommt.

Ich werde die 60 anbieten und dann eine Klausel bereithalten.

DANKE
 
Musketier

Musketier

Beide Parteien sind sich einig darüber, dass im Falle einer Ausweisung als Windkraftfeld bis Datum....dem Verkäufer die Summe xyz als Beteiligung an der Wertsteigerung nachzuzahlen ist. Etc. pp. Das geht ganz offiziell und ist bei der Grunderwerbsteuer null relevant.
Das wage ich zu bezweifeln. Siehe Grunderwerbsteuergesetz:

§ 8 Grundsatz
(1) Die Steuer bemißt sich nach dem Wert der Gegenleistung.

§ 9 Gegenleistung
(1) Als Gegenleistung gelten
1.
bei einem Kauf:
der Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen und der dem Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen;

(2) Zur Gegenleistung gehören auch
1.
Leistungen, die der Erwerber des Grundstücks dem Veräußerer neben der beim Erwerbsvorgang vereinbarten Gegenleistung zusätzlich gewährt;
 
77.willo

77.willo

Solange das über einen Notar läuft trägst du aber nicht das Risiko in eine Straftat zu schliddern. Ohne Notar wäre das von vornehmeren nicht legal, auch wenn einige das hier anders sehen.
 
Nordlys

Nordlys

Musketier zitiert mein Beispiel. Ich bin sehr sicher, der Käufer hat im genannten Fall die Grunderwerbsteuer nur auf die niedrigere Summe gezahlt. Bisher kam es auch noch zu keiner Nachzahlung. Das wären aber m.E. zwei völlig verschiedene Vorgänge. Ich bleibe dabei. Das Land hat einen Preis im Ist Zustand. So erwerbe ich es und so wird es meines. Es kann einen zweiten Preis haben in einem erhofften Soll Zustand. Der, falls das dazu kommt, unterliegt dieser Steuer nicht mehr, wohl aber ist er Einkommen für den Empfänger und gehört da bei der Einkommenssteuererklärung deklariert. Karsten
 
Musketier

Musketier

@Nordlys
Glaub mir ich kann Gesetze lesen.

Beispiel zur nachträglichen Änderung der BEmessungsgrundlage gefällig? Dann siehe hier:

haufe.de/finance/finance-office-professional/Zeitpunkt-der-nachträglichen-erhoehung-der-gegenleistung-für-grunderwerbsbesteuerung-massgebend_idesk_PI11525_HI1531468.HTML

Ansonsten kann sich vielleicht auch unser Steuerberater @merlin83 dazu äußern.
 
Zuletzt aktualisiert 23.04.2024
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