ᐅ Landkauf - Land zu Bauland wandeln
Erstellt am: 03.06.17 12:55
11ant03.06.17 14:32
77.willo schrieb:
Und genau das dürfte Steuerhinterziehung sein.Gestaltungsmißbrauch vielleicht, wenn man es für sich behält.https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
77.willo03.06.17 14:33
11ant schrieb:
Das meinte wohl den "Besserungsschein", also die Verabredung über einen Kaufpreisnachschlag nach erlebter Veredelung zu Bauland. Den muß der Notar nicht mitbeurkunden, nur den Grundstückskauf an sich.Das ist eine den Kaufpreis betreffende Nebenanrede und somit beurkundungspflichtig. Solche Nebenanreden können den ganzen Kauf nichtig machen.
knalli03.06.17 14:47
So, ich denke, ich habe es verstanden.
Ich werde es ganz normal machen, denn ich denke, bei dem Objekt, sind die Grunderwerbsteuern (Um die geht es doch dann wohl) im Vergleich vernachlässigbar.
Ich werde es ganz normal machen, denn ich denke, bei dem Objekt, sind die Grunderwerbsteuern (Um die geht es doch dann wohl) im Vergleich vernachlässigbar.
Nordlys03.06.17 16:49
Aber noch mal zur Steuerhinterziehung: Willo. Solange x von y Grünland erwirbt, welches zum Zeitpunkt des Kaufes Grünland im F Plan ist, ist da nichts, nichts hinterzogen. Wird dieses Land durch Umwandlung in Bauland später wertvoller und der Alteigentümer wird an dieser Wertsteigerung beteiligt, gehört das weder notariell beurkundet noch ist es für die Grunderwerbsteuer relevant. Wohl aber für die EKSt. des Y. Soweit. Karsten
77.willo03.06.17 20:24
Wenn das keine Nebenabrede zum Kaufpreis ist, was dann? Wo ist der Unterschied wenn ich notariell Bauland für 50 Euro kaufe und per Nebenabrede ein Jahr später noch mal 100 nachschieße?
Du hast schon genau gewusst warum das nichts fürs Internet, sondern eher für Handschlag, kleine Zettel und Barzahlung sein sollte.
Du hast schon genau gewusst warum das nichts fürs Internet, sondern eher für Handschlag, kleine Zettel und Barzahlung sein sollte.
Caspar202003.06.17 20:41
knalli schrieb:
t, die in den Außenbereich fallenknalli schrieb:
Baugenehmigung bekommen können.Also bleibst es Außenbereich; aber ihr dürft nach §35 Bebauen?Aber das ist ja nur nach strengen Auflagen möglich; gilt ja auch nicht als echtes Bauland.
Wenn nicht; in welchem Jahr wollt ihr den starten? 2025? Oder früher?
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