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ᐅ Landkauf - Land zu Bauland wandeln


Erstellt am: 03.06.17 12:55

Nordlys 13.06.17 22:57
Ich dachte nicht, dass wir hier über einen ha oder mehr reden, sondern über ein Handtuch von 1000 qm oder so. Wie gesagt, als Bauland sind 1000 viel, für landwirtschaftliche Nutzung ist das nahezu uninteressant. Sind es jedoch 10 tsd oder mehr, dann ist das anders.
Wie funktioniert das Vorkaufsrecht? Der Verkauf von Landwirt Schlitzohr an Immobilienhai Knalli, wenn es landwirtschaftliche Fläche von einem ha oder mehr ist, wird der Landgesellschaft gemeldet. Die hat ein Vorkaufsrecht, oder sie verzichtet darauf. Sie wird dieses nur ausüben, wenn sie einen Landwirt hat, der das erworbene Land sofort übernimmt. Sie wird es nicht auf Halde legen. Der Vertrag zwischen Schlitzohr und Knalli ist der, in dem die Landgesellschaft einsteigen muss. Sie hat, obwohl staatliche Einrichtung, Grunderwerbsteuer zu zahlen. ( Darum liebt sie Schäuble nicht)[emoji2]Diese schlägt sie darauf auf den Weitergabepreis, so dass der erwerbende Landwirt, der ja noch mal Grunderwerbsteuer zahlt, sehr teuer kauft. Würden Schlitzohr und Knalli im Ursprungshandel eh schon recht hohe Preise festlegen, wäre der Verkauf ohne Vorkaufsrechtsausübung fast sicher. Kein Landwirt hat Interesse, unterm Strich nachher für Wiese Ackerlandkurse hinblättern zu müssen. Das rechnet sich nie. Wenn wir z.B. über 10,- pro qm reden, wären das für 1000 qm 10 tsd. Euro. Für 10 tsd. Qm 100 tsd. Für späteres Bauland auch unerschlossen ein Schnapper. Für Kuhweide horrender Preis, den kein Bauer zahlt. Also wird die Landgesellschaft das Vorkaufsrecht nicht ziehen, selbst wenn wir über 15 ha reden. Das ist hiermit ein stumpfes Schwert. Grünland liegt hier in SH bei 2-3 pro qm Max. Ackerland geht bis 8, wenn man auch Windkraft darauf darf auch an 10. Karsten

Nordlys 13.06.17 23:06
Ich muss eine Korrektur anmelden. Im Ursprungspost, der lange her ist, redet knalli tatsächlich von ca. einem ha.
Wie gesagt, da greift theoretisch dieses Recht zum Vorkauf durch die Landgesellschaft, in der Regel nur ausgeübt, wenn.....s.o.

knalli 13.06.17 23:10
Hi Karsten,

Ist schon klar, welche Möglichkeiten es gibt.
Wir werden es bei 9000m2 belassen, oder auf Grünland 4 Euro (Auch das wird keiner zahlen wollen) gehen.

Es geht weiterhin nur um ein einziges Haus, welches dann dort gebaut werden soll.

Allerdings wird der Verkäufer auch hier dann Spekulationssteuer (24%) bezahlen müssen, wenn wir die 10 Jahre nicht einhalten.

RobsonMKK 13.06.17 23:15
Vielleicht eine doofe Frage, aber was machst du mit 9000 qm?

Daniel-Sp 14.06.17 05:45
RobsonMKK schrieb:
Vielleicht eine doofe Frage, aber was machst du mit 9000 qm?
Aufsitzrasenmäher?! [emoji4]

Caspar2020 14.06.17 06:29
Nordlys schrieb:
Würden Schlitzohr und Knalli im Ursprungshandel eh schon recht hohe Preise festlegen
knalli schrieb:
Wir werden es bei 9000m2 belassen, oder auf Grünland 4 Euro (Auch das wird keiner zahlen wollen) gehen.

So einfach ist das nicht. Bei der Geschichte darf 1. nicht einfach nen Preis festlegen; 2. auch einfach weniger als nen ha; obwohl die Fläche größer ist könnte schwierig werden.
1.
die Veräußerung eine ungesunde Verteilung des Grund und Bodens bedeutet oder
2.
durch die Veräußerung das Grundstück oder eine Mehrheit von Grundstücken, die räumlich oder wirtschaftlich zusammenhängen und dem Veräußerer gehören, unwirtschaftlich verkleinert oder aufgeteilt würde oder
3.
der Gegenwert in einem groben Mißverhältnis zum Wert des Grundstücks steht.

Ich an deiner Stelle würde mich beraten lassen; nicht das am Ende du der und der Eigentümer der "dumme" sind.

Bei uns im Dorf ging das nämlich auch ein paar mal schief.
vorkaufsrechtschlitzohrbaulandgrunderwerbsteuergrünland