ᐅ Landkauf - Land zu Bauland wandeln
Erstellt am: 03.06.17 12:55
Musketier09.06.17 11:01
Nenne es nicht gleich Steuerbetrug, sondern eher leichtfertige Steuerverkürzung oder Unwissenheit Aber Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Ggf. fällt das aber noch bei einer Betriebsprüfung auf.
Es fehlt auf jeden Fall, wie von mir vermutet der Weg über den Notar.
Wenn sich bei uns auf Arbeit die Bemessungsgrundlage z.B. durch nachträgliche Vermessung geändert hat, dann ging das meines Wissens immer über einen Notar und dann gab es auch einen geänderten Grunderwerbsteuerbescheid.
Es fehlt auf jeden Fall, wie von mir vermutet der Weg über den Notar.
Wenn sich bei uns auf Arbeit die Bemessungsgrundlage z.B. durch nachträgliche Vermessung geändert hat, dann ging das meines Wissens immer über einen Notar und dann gab es auch einen geänderten Grunderwerbsteuerbescheid.
tempic schrieb:Hast du für diese Aussage eine Quelle?
Zu 1.) Erschließungskosten gehören beim Kauf eines unerschlossenen Grundstücks nicht zur Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer
77.willo09.06.17 11:27
Zumal man ohne Zahlungsaufforderung durch den Notar normalerweise gar nicht zählt.
Nordlys09.06.17 12:20
In den Weiten der Ebene des Nordens geschieht so manches.....und knalli weiss nun, was er zu tun hat. Lassen wir ihn seine Entscheidungen treffen. Forum non investigat. Karsten
tempic09.06.17 12:40
Musketier schrieb:
Hast du für diese Aussage eine Quelle?Leider nur ein Urteil vom Bundesfinanzhof: II R 39/99 vom 15.03.2001Soweit sich der Erwerber eines Grundstücks im Grundstückskaufvertrag gegenüber der Gemeinde zur Tragung der Erschließungskosten verpflichtet, übernimmt er nur eine ihn ohnehin als Folge der Erschließung treffende zukünftige Beitragsschuld (vgl. im Ergebnis schon BFH-Urteil vom 27. Juni 1968 II 112/64, BFHE 93, 183, BStBl II 1968, 690)merlin8309.06.17 14:39
Ich habe jetzt nicht alles gelesen was auf den 7 Seiten stand. Kann aber folgendes grundsätzliches beitragen:
1: Die GrdErwSt. bemisst sich nach der Gegenleistung (was der Landwirt von Dir bekommt in Geld und Geldeswert)
2: Wenn Du dem Landwirt aufgrund Eurer mündlich oder schriftlichen Abrede bei bekanntwerden von einer neuen Information mehr Geld bezahlst, unterliegt diese Zahlung auch der Grunderwerbsteuer.
3: Wenn Du Deinen Erklärungs- und Mitteilungpflichten nach den Steuergesetzen nicht vollständig nachkommst und dadurch Steuern nicht vollständig bezahlt werden, ist das Steuerhinterziehung.
1: Die GrdErwSt. bemisst sich nach der Gegenleistung (was der Landwirt von Dir bekommt in Geld und Geldeswert)
2: Wenn Du dem Landwirt aufgrund Eurer mündlich oder schriftlichen Abrede bei bekanntwerden von einer neuen Information mehr Geld bezahlst, unterliegt diese Zahlung auch der Grunderwerbsteuer.
3: Wenn Du Deinen Erklärungs- und Mitteilungpflichten nach den Steuergesetzen nicht vollständig nachkommst und dadurch Steuern nicht vollständig bezahlt werden, ist das Steuerhinterziehung.
Egon1212.06.17 15:04
tempic schrieb:
Woher soll das FA dann wissen, dass sich die Bemessungsgrundlage geändert hat? Ist aber trotzdem Steuerbetrug ...
Zu 1.) Erschließungskosten gehören beim Kauf eines unerschlossenen Grundstücks nicht zur Bemessungsgrundlage der GrunderwerbsteuerÄhnliche Themen