ᐅ Landkauf - Land zu Bauland wandeln
Erstellt am: 03.06.17 12:55
77.willo03.06.17 13:31
Nordlys schrieb:
Still ruht der See...das gehört nicht ins Internet.
Und dann wohl auch nicht ins Grundbuch.
Es ist wirklich toll wie hoch die Toleranz gegenüber Straftaten hier ist, solange sie nur einem selber nutzen...
Nordlys03.06.17 13:37
Willo, du checkst das nicht. X kauft über Notar von y Grünland. Im F Plan ist das Grünland. Punkt. Das kostet Summe z. Darauf Steuer. Punkt. Was x und y im Hinterkopf wissen, berührt dieses Geschäft zunächst gar nicht, dafür braucht es später auch keinen Notar, sonder ne simple Rechnung. Es ist ja auch ein Risiko drin, wenn es Grünland bleibt, bleibt es das. Beim Notar ist kein Anspruch auf F Plan Änderung hinterlegt.
Man kann das auch offizieller machen. X kauft über Notar von y Grünland mit einer Klausel im Vertrag, dass wenn bis zum Tag soundso dieses Land Bauland wird y an der Wertsteigerung mit Summe soundso zu beteiligen ist.
Ist nur komplizierter. Karsten
Man kann das auch offizieller machen. X kauft über Notar von y Grünland mit einer Klausel im Vertrag, dass wenn bis zum Tag soundso dieses Land Bauland wird y an der Wertsteigerung mit Summe soundso zu beteiligen ist.
Ist nur komplizierter. Karsten
knalli03.06.17 14:02
Danke Karsten.
Willo, worin liegt denn deiner Meinung nach eine Straftat?
Ich frage das hier doch genau aus dem Grund, dies sauber abzuwickeln?!?
Was haltet ihr von meiner anderen Frage bzgl. einer fairen Preisberechnung?
DANKE
Willo, worin liegt denn deiner Meinung nach eine Straftat?
Ich frage das hier doch genau aus dem Grund, dies sauber abzuwickeln?!?
Was haltet ihr von meiner anderen Frage bzgl. einer fairen Preisberechnung?
DANKE
77.willo03.06.17 14:07
Das ist jetzt aber ein komplett anderes Modell als du oben vorschlagen wolltest mit Handschlag und Zetteln welches nicht ins Internet gehöre.
11ant03.06.17 14:17
77.willo schrieb:
mit Handschlag und Zetteln welches nicht ins Internet gehöre.Das meinte wohl den "Besserungsschein", also die Verabredung über einen Kaufpreisnachschlag nach erlebter Veredelung zu Bauland. Den muß der Notar nicht mitbeurkunden, nur den Grundstückskauf an sich.https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
77.willo03.06.17 14:20
Und genau das dürfte Steuerhinterziehung sein.
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