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ᐅ Erst Vorkasse, jetzt Abschlagszahlung gefordert - verwirrt!


Erstellt am: 16.01.17 18:10

Musketier17.01.17 14:29
Nafetsm schrieb:

Zur Rechnung: 50% waren VK, jetzt will er umgerechnet noch mal 30% - bleiben 20% Rest

30% ist doch gerechtfertigt, wenn alles soweit ist, dass ihr einziehen könnt.
Für Mängelbeseitigung rechnet man mit 5-10% Sicherheitseinbehalt.
Eine Klingel und ein paar schiefe Steckdosen rechtfertigen keine 50% Einbehalt.
Payday17.01.17 14:50
also das persönlich Gespräch (oder Telefon) ist doch sicherlich sinniger als gleich den Brief- oder gar anwaltshammer zu schwingen.
wie musketier auch schon schrieb, sind 20% Rest doch vollkommen in Ordnung, wenn eigentlich alles eingebaut wurde und nur ein paar Kleinigkeiten noch gemacht werden müssen. also Elektriker anrufen und mit ihn klären wann er den Rest denn machen möchte und dann wohl die 30% bezahlen (und am Telefon auch sagen das du es machst). paar schiefe Steckdosen und nen fehlender Schalter sind kein beinbruch und sind je nach bauvorschrift kein Problem (vorm putz sind fehlende Leitungen echt kein Ding) bis doof gelaufen (tapeziert bei fehlenden Leitungen). ne Steckdose gerade rücken oder irgendwas anschließen ist nun wirklich kein Ding.
Nafetsm17.01.17 15:19
Es fehlen ja noch andere Dinge: Bewegungsmelder, SAT Anlage, LED Außenbeleuchtung...

Mir geht's hier um die Art und Weise: wir haben schriftlich vereinbart 50% VK und Rest nach Fertigstellung.
Das habe ich ihm schriftlich mitgeteilt. Dann anzukommen und eine Abschlagszahlung zu wollen, obwohl vieles noch nicht erbracht wurde, und dann zudem in diesem Ton, das finde ich daneben. Aber ich überweise das jetzt und halte den Rest zurück, bis Fertigstellung.
Musketier17.01.17 16:21
Wenn du der Meinung bist, die 20% Restssumme reichen nicht aus, dann ziehe einfach 5% bzw. 10% Sicherheitseinbehalt von der bisher zu leistenden Summe (Vorkasse+ Abschlag) ab und schreib das auch so bei der Überweisung "Abschlagsrechnung abzgl.. x% Sicherheitseinbehalt" rein. Das ist auf dem Bau durchaus üblich, wenn keine Fertigstellungs- bzw. Gewährleistungsbürgschaft existiert.
ypg17.01.17 19:45
Mal von Eurer Kommunikation und der wohl beschriebenen fraglichen Art des Handwerkers:
Es ist doch so, dass das Haus noch nicht fertig gestellt wurde, noch dass schon eine Abnahme erfolgte?!
Kann man da überhaupt von einem Mangel sprechen, wenn man davon ausgehen muss, dass der Handwerker überhaupt noch nicht fertig ist?
So, wie ich es verstanden habe, baut ihr mit GU, nebenbei sind Extras beim Elektriker beauftragt worden...
Was für einen Grund hatte er, unwirsch am Telefon zu sein?

Also, in #1 steht etwas von "noch nicht fertig ", später seid ihr schon eingezogen?
Knallkörper17.01.17 19:56
Kann man da überhaupt von einem Mangel sprechen, wenn man davon ausgehen muss, dass der Handwerker überhaupt noch nicht fertig ist?

Die erbrachte Leistung kann mangelhaft sein. Dieser Zustand kann dazu berechtigen, die erbrachte Leistung nicht zu vergüten und auch weitere Zahlungen zu unterlassen, bis der Mangel abgestellt ist.
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