ᐅ Abschlagszahlung Elektriker so rechtens?
Erstellt am: 05.05.17 12:08
B
Bieber081507.05.17 10:30Dafür bedarf es aber einer prüfbaren Abschlagsrechnung. Die Leistungen sind durch eine Aufstellung nachzuweisen, die eine rasche und sichere Beurteilung der Leistungen ermöglichen muss. Baugesetzbuch § 632a. Die Zahlung wäre dann sofort fällig (natürlich kann der Elektriker ein längeres Zahlungsziel anbieten).
Ich gehe davon aus, dass VOB/B hier nicht wirksam vereinbart wurde. Falls doch, wäre die Zahlung 21 Werktage nach Zugang der prüfbaren Abschlagsrechnung fällig.
Wie dem auch sei. Entscheidend ist, dass der Elektriker fachlich auf der Baustelle alles richtig macht. Darauf sollte man seine Priorität legen.
Ich gehe davon aus, dass VOB/B hier nicht wirksam vereinbart wurde. Falls doch, wäre die Zahlung 21 Werktage nach Zugang der prüfbaren Abschlagsrechnung fällig.
Wie dem auch sei. Entscheidend ist, dass der Elektriker fachlich auf der Baustelle alles richtig macht. Darauf sollte man seine Priorität legen.
Einige von Euch möchte ich nicht als Kunden haben. Echt, gehts noch? Rumzicken, wegen 1500,- Abschlag, wenn 3 vereinbart wurden? Mit Baugesetzbuch, VOB und der europäischen Menschenrechtekommission und Haager Landkriegsordnung kommen...zahlen, was bestellt wurde, und gut. Das sind Handwerksmeister, dreiklassige Dorfschule, Lehre, Meisterkurs....nicht Uni, Jura, wenn sie hätten schreiben wollen, wären sie Schriftsteller geworden, nicht Bauleute. Karsten
K
Knallkörper07.05.17 11:11Bieber0815 schrieb:
Dafür bedarf es aber einer prüfbaren Abschlagsrechnung. Die Leistungen sind durch eine Aufstellung nachzuweisen, die eine rasche und sichere Beurteilung der Leistungen ermöglichen muss. Baugesetzbuch § 632a.Das könnte aber schon gegeben sein durch eine sehr pauschale Formulierung. Denn die Leistung ist ja an sich übersichtlich. Wenn der Elektriker einen Auftrag über 100 Steckdosen hat, und einen Abschlag über 50% stellt, wenn er offenkundig 30 Steckdosen montiert hat und die restlichen 70 auf der Baustelle liegen, bedarf es i.d.R. keiner Detaillierung in der Abschlagsrechnung, sondern es reicht eine Formulierung wie "Abschlag gemäß Bautenstand" oder dergleichen. Ansonsten würde der gute Mann nur noch im Büro sitzen.
B
Baustelle201607.05.17 14:00Sofern die Leistungen soweit nachvollziehbar sind (und da reicht mglw. ein Blick ins Angebot und einer auf den Baufortschritt), zahlt man natürlich. Das ist doch keine Frage. Wenn aber offensichtliche Diskrepanzen bestehen, sind Erläuterungen oder eine kurze Beschreibung der erbrachten Leistungen schon berechtigte Forderung. Das bekommt übrigens auch ein Elektriker per Copy/Paste aus dem schriftl. Angebot gut hin. Wir sprechen hier nicht von angelernten Bauhelfern, sondern von Handwerksmeistern, die in der Regel eine ordentliche Bildung erfahren haben.
T
Timberwood11.05.17 09:26Ich habe den Abschlag nun einfach bezahlt, am Ende will ich einfach nur dass alles so schnell wie möglich erledigt wird und ich nichts mehr mit einigen Personen zu tun habe.
Ja, das haben wir. Wenn du hierzu genauere Informationen möchtest kannst du mich gerne per PN kontaktieren.
Baustelle2016 schrieb:
Habt Ihr Euch für die Baufirma aus Weinböhla entschieden? (habe mal Deine alten Threads durchgeschaut)
Ja, das haben wir. Wenn du hierzu genauere Informationen möchtest kannst du mich gerne per PN kontaktieren.
B
Baustelle201612.05.17 19:21Timberwood schrieb:
Ich habe den Abschlag nun einfach bezahlt, am Ende will ich einfach nur dass alles so schnell wie möglich erledigt wird und ich nichts mehr mit einigen Personen zu tun habe.
Ja, das haben wir. Wenn du hierzu genauere Informationen möchtest kannst du mich gerne per PN kontaktieren.Vielen Dank. Wir haben mit derselben Firma gebaut, daher kam mir die Rechnung inkl. des Textes vom Elektriker so bekannt vor. Wir wohnen schon ein paar Monate om Haus. lgÄhnliche Themen