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ᐅ Hilfe zum Bebauungsplan


Erstellt am: 07.11.16 14:53

B
Babibu
07.11.16 14:53
Hallo zusammen,
Wir (Laien) benötigen bitte mal eure Hilfe um den bebauungsplan richtig zu verstehen, Google konnte mir leider auch nicht weiterhelfen.

Folgendes steht drin:

Es ist ein Wohnhaus mit Keller sowie Erd- und Dachgeschoss zulässig, wobei das Erd- und Dachgeschoss, nicht aber der Keller ein Vollgeschoss sein dürfen. Es sind somit insgesamt max. 2 Vollgeschosse zulässig.

· Die Höhe des Kniestocks wird auf max. 1 m festgesetzt.


Wir haben bereits beim Amt nachgefragt, aber erhalten hier immer nur den oben geschrieben Satz präsentiert.
Unsere Dame von der Fertighaus Firma ist der Meinung, wir dürfen 2 Vollgeschosse im klassischen Sinne bauen.
Ein Herr vom Amt sagte aber, nur das EG darf ein Vollgeschoss werden und das DG muss einen Kniestock von max 1Meter haben.
Was im Bebauungsplan als Vollgeschoss geschrieben wird, ist wohl die Höhe zwischen Boden und Zwerchgiebel?!
Kann das sein? Mehr Angaben zur Gesamthöhe des Hauses etc liegt uns leider noch nicht vor.
Einzig ein Satteldach ist vorgeschrieben.

Vielen Dank und ich hoffe ihr könnt verstehen, was ich fragen möchte 🙂
Y
ypg
07.11.16 16:31
Babibu schrieb:
Ein Herr vom Amt sagte aber, nur das EG darf ein Vollgeschoss werden und das DG muss einen Kniestock von max 1Meter haben.

Das eine schlisst das andere nicht aus.

Siehe Landesbauordnung Bayern:

(5) 1 Vollgeschosse sind Geschosse, die vollständig über der natürlichen oder festgelegten Gelände- oberfläche liegen und über mindestens zwei Drittel ihrer Grundfläche eine Höhe von mindestens 2,30 m haben. 2 Als Vollgeschosse gelten Kellergeschosse, deren Deckenunterkante im Mittel mindestens 1,20 m höher liegt als die natürliche oder festgelegte Geländeoberfläche.

Euer Keller muss im Mittel unter 1,20 sichtbar bleiben.

Euer Dachgeschoss darf max 1 Meter Kniestock haben. Mit Satteldach und Gauben kann/darf man rechnerisch auf ein Vollgeschoss kommen, nämlich mehr als 2/3 der Grundfläche eine Höhe von 2,30 - muss man aber nicht.
B
Babibu
07.11.16 22:57
Hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort! :-)
Hm, habe ich es richtig verstanden, dass wir sowohl als auch bauen dürfen?
Ich denke wir werden warten müssen, bis der vollständige Bebauungsplan da ist und dann anhand der maximalen Traufhöhe herausfinden, ob wir 2 Vollgeschosse mit Max Deckenhöhe bauen, oder die Variante mit dem Kniestock nehmen müssen.
Y
ypg
07.11.16 23:52
Nein, Du scheinst nicht zu verstehen.
Ein Vollgeschoss ist kein Vollgeschoss, nur weil es gerade Wände hat. Du denkst, nur eine Stadtvilla hat oben ein Vollgeschoss.
Im Fach ist aber ein Vollgeschoss dann, wenn ... siehe oben!
Ihr dürft dieses zweite Vollgeschoss nur mit diesem 1-Meter-Kniestock erwirken.
Ihr dürft allerdings auch nur mit einem Vollgeschoss (EG) bauen und oben ein Halbgeschoss 🙂


Grüsse
B
Babibu
08.11.16 01:28
ah, jetzt macht es Sinn.. :-)
Danke, die klaren Worte hab ich gebraucht..
Dann weiß ich jetzt endlich wie wir weiter planen müssen.
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