ᐅ Rosskastanie im Bebauungsplan
Erstellt am: 31.10.16 06:26
Guten Morgen.
Ich habe die Möglichkeit folgendes Grundstück zu erwerben. Es ist für mich von der Lage super gelegen, hat süd, süd-West-Ausrichtung, nur jeweils zu beiden Seiten einen Nachbarn und zum Garten hin freie unverbaubare Aussicht da dort ein Biotop liegt. Das einzige was mir Bauchschmerzen macht ist dass sich vor der Grundstücksgrenze eine Rosskastanie im bebauungsplan eingezeichnet ist. Diese befindet sich nicht auf dem Grundstück also müsste die Stadt für diese zuständig sein. Die Baulinie für das Haus macht ab der Hälfte einen Knick aufgrund des Radius des Baumes von 9,5m, was aber kein Problem darstellt dass Haus erst weiter zum Garten hin zu bauen. Was ich gerne wüsste ist was ich für Möglichkeiten habe diesen Bereich zu nutzen. Dürfte ich dort Garage/Carport bauen? Oder Pflastern für Besucherparkplatz? Oder darf dort nur ein Beet angelegt werden wegen Wurzelschutz? Hat jemand einen ähnlichen Fall oder ein vergleichbares Grundstück? Danke im Voraus für Antworten
Ich habe die Möglichkeit folgendes Grundstück zu erwerben. Es ist für mich von der Lage super gelegen, hat süd, süd-West-Ausrichtung, nur jeweils zu beiden Seiten einen Nachbarn und zum Garten hin freie unverbaubare Aussicht da dort ein Biotop liegt. Das einzige was mir Bauchschmerzen macht ist dass sich vor der Grundstücksgrenze eine Rosskastanie im bebauungsplan eingezeichnet ist. Diese befindet sich nicht auf dem Grundstück also müsste die Stadt für diese zuständig sein. Die Baulinie für das Haus macht ab der Hälfte einen Knick aufgrund des Radius des Baumes von 9,5m, was aber kein Problem darstellt dass Haus erst weiter zum Garten hin zu bauen. Was ich gerne wüsste ist was ich für Möglichkeiten habe diesen Bereich zu nutzen. Dürfte ich dort Garage/Carport bauen? Oder Pflastern für Besucherparkplatz? Oder darf dort nur ein Beet angelegt werden wegen Wurzelschutz? Hat jemand einen ähnlichen Fall oder ein vergleichbares Grundstück? Danke im Voraus für Antworten
Du darfst mW alles, was Du ansonsten auch außerhalb der Baugrenze darfst.
Die Einschränkung der Nutzung ist mit dem verkleinerten Baufenster geregelt.
Was ihr mit Eurem Grundstück außerhalb der Baugrenze anfangen dürft, sollte im Bebauungsplan bzw höhergreifend in der Landesbauordnung stehen.
Grüsse
Die Einschränkung der Nutzung ist mit dem verkleinerten Baufenster geregelt.
Was ihr mit Eurem Grundstück außerhalb der Baugrenze anfangen dürft, sollte im Bebauungsplan bzw höhergreifend in der Landesbauordnung stehen.
Grüsse
B
Bieber081502.11.16 08:31Ähnlich bei uns: Im Kronenbereich durften wir nicht pflastern, was sich auf die Lage der Zufahrt auswirkt. Hinzu kommt das Laub.
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