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Bauexperte
Ja, muß es sogar, sonst gilt die VOB als nicht wirksam vereinbart.War es nicht so, dass wir VOB wirksam vereinbart werden kann, wenn sie (komplett) ausgehändigt wird?
Liebe Grüsse, Bauexperte
Ja, muß es sogar, sonst gilt die VOB als nicht wirksam vereinbart.War es nicht so, dass wir VOB wirksam vereinbart werden kann, wenn sie (komplett) ausgehändigt wird?
Gerade weil VOB für Verbraucher nicht "ausgewogen" ist, gilt zugunsten Verbraucher das BGB.
Um Unklarheiten zu vermeiden. Ja, es ist möglich, mit einem Verbraucher VOB wirksam zu vereinbaren und dann gelten auch die Regeln der VOB. Ist diese Aussage richtig?Ja, muß es sogar, sonst gilt die VOB als nicht wirksam vereinbart.
Jetzt hast du es ...!Wie ich das verstanden habe, auch ohne einen Wartungsvertrag gilt die 5 jährige Gewährleistung, NICHT aber für Teile von maschinellen und elektrotechnischen oder elektronischen Anlagen, bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und Funktionsfähigkeit hat.
Nein.Müsse ich den Wartungsvertrag ausschließlich über den GU abschließen?
Nein. Den schließt Du - falls Du das wünscht (ist aber imho sinnvoll) über den ausführenden Betrieb (Sub des Anbieters).Ist der GU verpflichtet mir so einen Vertrag anzubieten damit er überhaupt die 5 jährigen Gewährleistung halten kann?