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ᐅ Ausschluss Gewährleistung im Angebot für Regiearbeit möglich?


Erstellt am: 06.07.16 15:31

Legurit06.07.16 21:45
Will damit sagen, dass dein BU nicht haften will für Geschäfte die du mit dem Sanitär nebenbei machst.. mag mich aber auch irren.
Maha198406.07.16 21:50
Also das Angebot kam direkt von der Sanitär Firma an mich. Ging nicht über das BU. Aber kann ich als Fachfirma Arbeiten durchführen ohne dafür zu haften?
Bauexperte06.07.16 21:53
Maha1984 schrieb:
Also das Angebot kam direkt von der Sanitär Firma an mich. Ging nicht über das BU. Aber kann ich als Fachfirma Arbeiten durchführen ohne dafür zu haften?
Klar - Du weichst ja vom vertraglich zugesicherten Standard ab.

Der Sanitäter haftet deshalb für die Rohmontage wie vertraglich geschuldet, aber für nichts, was auch nur annähernd im Zusammenhang mit der bauseits gestellten Regendusche zu tun haben "könnte". Wird im worst case sicher teurer für Dich, als die Ersparnis der bauseits gestellten Regendusche

Grüße, Bauexperte
HilfeHilfe07.07.16 07:41
ist immer wieder ein highlight... deswegen haben wir die höheren preise für Material geschluckt
Sebastian7907.07.16 08:13
Ist - sorry - völliger Unsinn. Die Firma muss für die Arbeiten voll die Gewährleistung übernehmen - aber eben nur die Sanitär-Firma, nicht Dein GU.
Maha198407.07.16 08:32
: Das denke ich halt auch, aber ich bin nur nicht sicher, ob man die Gewährleistung mit Ankündigung im Angebot per Gesetz ausschließen darf. Entweder habe ich jetzt durch Akzeptanz getätigter Arbeiten keine Gewährleistung auf diese Arbeiten oder in dem Fall kann die Gewährleistung lt. Gesetz nicht ausgeschlossen werden. Von der Logik kann ich doch als Fachfirma keine Arbeiten durchführen ohne dafür zu haften!?
gewährleistunghaftensanitärfachfirmaregenduschegesetz