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ᐅ Bitte um Rat


Erstellt am: 08.08.16 13:27

A
Alex85
09.08.16 15:23
Basti2709 schrieb:
Ich lese viel in diesem Forum, meistens ist der Fall genau anders herum. Der Bauherr hat etwas vereinbart, woran sich nicht gehalten wurde und bittet hier um Rat. Da kommt zu 99% Prozent die Frage "ist es den schriftlich festgehalten worden?...wenn nein, dann musst du das wohl so hinnehmen.."

Hier hat der Architekt nun mündlich etwas mitgeteilt und die schriftliche Seite sagt etwas anderes...hier legt aber dann trotzdem ein geltender Vertrag vor...?

In beiden Fällen liegt ein gültiger Vertrag vor.
Dies zu beweisen, ist aber das Problem, wenn einer der beiden plötzlich unter Gedächtnisverlust leidet (oder schlicht die Unwahrheit behauptet).
Im ersten Fall liegt das Problem beim Fragesteller / Bauherren.
Im zweiten Fall liegt das Problem beim Architekten.
B
Basti2709
09.08.16 15:31
Alex85 schrieb:
In beiden Fällen liegt ein gültiger Vertrag vor.
Dies zu beweisen, ist aber das Problem, wenn einer der beiden plötzlich unter Gedächtnisverlust leidet (oder schlicht die Unwahrheit behauptet).
Im ersten Fall liegt das Problem beim Fragesteller / Bauherren.
Im zweiten Fall liegt das Problem beim Architekten.

Wenn ich mir die bisherigen Antworten durchlese in diesem Fall anscheinend nicht...
A
Alex85
09.08.16 15:34
Basti2709 schrieb:
Wenn ich mir die bisherigen Antworten durchlese in diesem Fall anscheinend nicht...

weil hier Architekt und Bauherr beide der Meinung sind, dass es eine mündliche Absprache gab. Erstmal gut für den Architekten.
O
oggear51
10.08.16 06:38
ja aber wie gesagt ich bin davon ausgegangen das die heizungsbauer es für den gleichen bzw. ähnlichen Preis machen und nicht für den 3 fachen.
B
Basti2709
10.08.16 07:45
Wie gesagt, du hast die schriftliche Ausschreibung wo es eine Leistung vom Estrichleger war...und eine schriftliche Ausschreibung des Heizungsinstallateurs, wo es kein Bestandteil war...nun hat der Architekt es einfach mündlich geändert ohne dich über die enormen Kosten zu informieren...und du sollst dafür jetzt bezahlen...da wäre ich auch auch angefressen.

Natürlich sollte man im Grunde versuchen eine gütliche Einigung zu erzielen. Da der Architekt nun aber gleich mit "dann verklag mich doch" kommt, würde ich ihn doch mal bitten wo die Änderung denn von dir akzeptiert wurde. Du hast keine Kenntnis das es geändert wurde...fertig.

Die machen solche Arbeiten tagtäglich und versuchen ständig Bauherren (welche fast immer Laien sind) über den Tisch zu ziehen. Nach meinem Hausbau bin ich genauso vom deutschen Handwerk enttäuscht...das einzige worin diese wirklich spitze sind: die Ausreden...
O
oggear51
10.08.16 07:55
hab am gleichen tag den heizungsbauer angerufen und ihm von vorne rein gesagt das ich nicht bereit bin die 3 fache summe zu bezahlen, hab ihm 2500€ geboten was immer noch 1000€ mehr wäre als beim estrichleger, hat er abgelehnt hab ihm dann gesagt er solle das mit den Architekt klären, jetzt warte ich erstmal ab, irgendwann muss was kommen und falls es ne Mahnung sein sollte geh ich zum RA.
architektenheizungsbauerestrichleger