Planung Einfamilienhaus mit Einlieger - ~230m² - Keller - Satteldach

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mcvnet

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@Jochen104 Ja diese Idee hatten wir auch bereits. Jedoch ist das Optisch nicht so der Hingucker bzw. das was ich bisher gesehen hab
Das Grundstück ist 22 m breit und 51 lang.
Sehr eben, also kein Gefälle.
Links ist ein Einfamilienhaus 2- Stöckig mit Satteldach
Rechts ist eine große grüne Wiese erstmal unverbaubar.
 
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M

matte

Wenn ihr das alles konform mit den KFW-Bedingungen machen wollt, müsst ihr aber die Zugangssituation ändern.

Im Merkblatt bzgl. KFW 153 steht folgendes:

"Wohneinheiten sind in einem abgeschlossenen Zusammenhang liegende und zu dauerhaften Wohnzwecken bestimmte Räume in Wohngebäuden, welche die Führung eines Haushalts ermöglichen (Zimmer, Küche/Kochnische und Bad/WC)."

Wenn ich mir euren Grundriss ansehe, wollt ihr über die Türe im OG eine Verbindung zur Hauptwohneinheit schaffen. Von der Zugangssituation im EG (Eigene Haustüre erst später schaffen) will ich gar nicht reden.
Ich hab da mit unserem Architekten gesprochen und da gibts schon so kniffe, dass man das hinbekommt.
Allerdings muss man sich auch mal vor Augen halten, welche Kosten einem dadurch überhaupt erst entstehen.
In den meisten Fällen fressen die benötigten Maßnahmen für eine 2. WE locker die finanziellen Mittel auf, welche man durch den 2. Förderkredit an zusätzlichen Mitteln zur Verfügung hat.

Allein die 2. Treppe verschlingt ja mindestens nen mittleren 4 Stelligen Betrag, welche ohne Einliegerwohnung einfach nicht benötigt wird.
Ich an eurer Stelle würde mir das nochmal überlegen, Vor allem aber würde ich die 2. Treppe IM Gebäude vermeiden.
Einfach im OG bem zukünftigen Eingang ein Fenster machen, welches später mal durch ne Haustüre + Außentreppe ergänzt werden kann.
 
mcvnet

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@matte1987: Du hast schon recht das eine Einliegerwohnung ein nicht günstiges unterfangen ist. Wir haben bereits ein Angebot ohne und mit Einliegerwohnung vorliegen. Preisunterschied ca. 18-22.000 Euro. Kannst du mir vll. mal eine Außentreppen Variante zeigen die ordentlich aussieht ?
 
B

Bauexperte

@Jochen104 Wir werden direkt eine 2. Wohneinheit erstellen, ggf. auch direkt mit 2. Eingang. Wir wollen alles sauber und Rechts konform machen. Mein Sohn wird diese Einliegerwohnung aber dann bewohnen .. . Doch wir erstellen eine 2. Einliegerwohnung. Wie gesagt nur nicht sofort vermietet. Das wollen wir später machen wenn der Kurze nicht mehr der kurze ist und Flügge wird. Doch die Voraussetzung erfüllen wir, ggf müssen wir anstatt des Fensters direkt eine 2. Eingangstür machen. Was meine du mit € zur spät ?
Das solltest Du sehr sorgfältig prüfen lassen, ob unter Deinen Voraussetzungen nicht Subventionsbetrug unterstellt werden muss.

Das eine sind die zwingenden, baulichen Verpflichtungen; das andere die Nutzung. Du willst Deinem _Kind_ und damit Dir, subventionierten Wohnraum zur Verfügung stellen. Heute sprichst Du zwar davon, die Einliegerwohnung später - wann ist denn überhaupt später? - zu vermieten. Was, wenn sich Deine Lebensverhältnisse ändern, es niemals zur Vermietung kommt?

Ich sehe nicht, dass Dir eine Subvention für die Einliegerwohnung zustünde.



Bauexperte von unterwegs
 
D

daniels87

Ich glaube es muss nur eine zweite Wohneinheit vorhanden sein. Wie die tatsächlich genutzt wird, ist das nicht dem Eigentümer überlassen?

Es müssen soweit ich weis zumindest alle baulich notwendigen Maßnahmen durchgeführt werden. (Eigener Eingang, Brandschutz/Schallschtz (betrifft auch z.B. Lüftungsanlage), Anzahl Stellplätze etc.)
 
Zuletzt aktualisiert 18.04.2024
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