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ᐅ Definition für eine Einliegerwohnung


Erstellt am: 28.02.17 20:05

toxicmolotof28.02.17 21:55
Ich fasse mich kurz:

Was du vor hast, fällt unter § 264 StGB und wurde hier schon mehrfach diskutiert.

Weitere Details findet man bei Juris oder Wikipedia.
Alex8528.02.17 22:21
Fasse dich doch bitte länger, anstatt dem TE einfach eine Straftat zu unterstellen. ZB wäre es hilfreich aus den Subventionsbedingungen zu extrahieren, ob eine Nutzung der zweiten Wohneinheit als solche tatsächlich erforderlich ist. Das erschließt sich mir zumindest nicht sofort. Es sind nur bauliche Vorgaben zu erkennen.
So provozierst du leider nur.
Caidori28.02.17 22:29
Hi,
also bei unserer 2. Wohneinheit musste nur gegeben sein das es eine abgeschlossene Wohnung in unserem Haus ist. Da es aber bei uns im Erdgeschoss ist bekommen wir auch ne spezielle Wand als Trennung zwischen den Wohnungen, keine normale Zimmerwand.

Miete müssen wir dafür nicht nehmen, lt Bank, KFW Berater und unserem Steuerberater, bei uns wird mein Vater halt jetzt drin wohnen. (Sobald das Haus steht, zz wohnen wir auch schon in einem Haus)

Was dann später mit der Wohnung passiert abwarten, denke aber nicht das die kfw zwingend vorschreibt das man sie vermieten muss.
Lass dich doch sonst beraten von der kfw direkt?
ypg28.02.17 22:29
Die Nutzung, sprich Vermietung der zweiten Wohneinheit muss wohl nicht erfolgen, aber man kann beim TE rauslesen, dass die zweite Wohneinheit erst dann entstehen soll, wenn die Räumlichkeiten im OG für die Familiennutzung nicht mehr als solches benötigt werden. Dann erst soll das OG als autarke Wohneinheit genutzt werden.
Insofern werden hier keine 2 Wohneinheiten bereit gestellt, sondern nur eine mit einer Option zu einer zweiten.

Insofern wird hier ein Einfamilienhaus gebaut - nicht mehr und nicht weniger.

Was in 20 Jahren subventioniert oder gefördert wird, wissen wir nicht. Vielleicht gibt es etwas ähnliches wie Wohnraumförderung, dann kann man immer noch schauen, inwieweit um- oder ausgebaut wird.


Gruß, Yvonne
astron28.02.17 22:31
Alex85 schrieb:
....ob eine Nutzung der zweiten Wohneinheit als solche tatsächlich erforderlich ist

und noch weiter in welchem Zeitraum eine Vermietung stattfinden muss.

auch viele Infos die ich gefunden haben erläutern dies so:
.Aktion-pro-Eigenheim.de/Haus/Hausbau-hauskauf/hausplanung/Einliegerwohnung-beim-Neubau-gleich-mit-einplanen.php

oder auch

Fördermittel-Auskunft.de/die-Einliegerwohnung-doppelte-Fördermittel

Zitat:
Ob nun ihr Haus zum Generationenhaus werden soll oder im Alter eine Wohnung für Pflegepersonal benötigt wird – die Einliegerwohnung macht Veränderungen in Ihrem Leben leichter.

Und genau das soll es ja werden... es soll in Zukunft (wobei ich eben nicht sagen kann welcher Zeitraum) ein Generationenhaus mit meinen Kinder oder Eltern... alle meine Berater haben genau dies mir so mitgeteilt - sonst wäre ich darauf nicht gekommen.
nightdancer28.02.17 22:35
Das Gebäude wäre als Zweifamilienhaus zu behandeln und entsprechend sind Brand- und Schallschutz zu beachten. ZB Wohnungsabschlußtüren in T30 zum Treppenhaus usw usw....... Hat nichts mit Abgeschlossenheitsbescheinigung zu tun.
einliegerwohnungwohneinheitkfwvermietungfördermittelgenerationenhaus