Kulturdenkmal und Umbau. Was ist zu beachten?

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TanjaTengelmann

Hallo Liebe Forums-Teilnehmer,

wir interessieren uns für einen Wohnungskauf in Baden-Würrtemberg. Es handelt sich jedoch um ein "Kulturdenkmal" und da wir nicht wissen, welche Einschränkungen das bzgl eines Umbaus mit sich bringt, die Frage hier an Euch:
- Sind Veränderungen im Inneren der Wohnung erlaubt? (Wände raus/rein, neues Bad usw.)
- Sind Veränderungen am "äußeren Bild" erlaubt? Konkret: neue Dachflächenfenster?
- Gibt es besondere Fördermöglichkeiten beim Umbau?

Vielen Dank für Eure Tipps und Infos.

Liebe Grüße
 
D

Danton

Hallo Tanja Tengelmann,

Hier kann ich nur raten, sich rechtzeitig, das heißt vor einem Kauf, mit den zuständigen Behörden in Verbindung zu setzen.

Bei denkmalgeschützten Gebäuden kann es viele Unterschiede geben. Mal sind nur gewisse Teile eines Hauses denkmalgeschützt, wie z.B. die Fassade, mal ist das gesamte Gebäude geschützt. Daher unbedingt vorher abklären, welche Um- bzw. Baumaßnahmen zulässig sind und was alles in einem solchen Fall zu beachten wäre.

Zuständige Behörden: Bauamt der Gemeinde, Stadt oder Landkreis und deren Amt für Denkmalpflege bzw. Denkmalschutz.

Die Fördermöglichkeiten sind meines Wissens nach regional unterschiedlich. Hier stehen unter Umständen kommunale und /oder Landesmittel bereit, aber sicherlich meistens nur anteilig zur Unterstützung des Denkmalschutzes, wohl aber eher weniger für die private Nutzung.

Mit freundlichen Grüßen
Danton
 
Zuletzt aktualisiert 07.05.2024
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