Parkett legen, in welche Richtung?

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KlaRa

KlaRa

Moderator
Hallo "werschtl",
ein Heizestrich stellt sicherlich keinen "Mangel" dar!
Aber diese Einbauart als "Estrich auf Dämmschicht" (im Übrigen geregelt in DIN 18560 Teil 2) steht bzw. stand auch nicht im Fokus.
Es waren vielmehr die - sagen wir "merkwürdigen" - Hinweise und Begriffe, welche im Verlauf der Teilnahme zu diesem Thema in den Ring geworfen wurden.
Wenn sich bei einer Estrichoberfläche -wie Du nun beschreibst- kleine Schollen ablösen, so wird der nachfolgende Verleger genau zu überlegen haben, ob er die selber beseitigt oder aber hier Bedenken anmeldet.
Letzterer Weg könnte der Richtige sein, wenn (was ich natürlich aus der Ferne nicht beurteilen kann) der Estrich mit einem Mangel behaftet wäre.
In diesem Fall müsste nämlich gegenüber dem Estrichleger eine Mängelrüge (schriftlich) ausgesprochen werden.
Nimmt nun Dein Fliesenleger die Sache in die Hand, ist der Estrichleger sofort aus der Verantwortung und Gewährleistung, da der Fliesenleger das Estrichgewerk als ordnungsgemäß übernommen hat!
Du erkennst an dieser Stelle möglicherweise, dass es vielleicht doch nicht so einfach ist.
Soweit denn Deine Anmerkungen, welche Du widergegeben hattest, ohne schmückendes Beiwerk aus dem Munde des Fliesenlegers zu entnehmen waren, dann gelten meine Zeilen nach wie vor!
Der Fliesenleger hat nur die Verpflichtung, wie auch der Boden- und Parkettleger, einen sogenannten Reinigungsschliff durchzuführen. Die saloppe Formulierung in der Sprache des Baugeschehens lautet: "Er rutscht mal mit der Maschine d´rüber".
Mehr muss er auch nicht machen, außer zwischenzeitlich abgelagerte Schmutzanhaftungen von der Estrichoberfläche entfernen.
Schollenförmige ABlösungen der Estrichoberfläche zu entfernen, nein, das gehört sicherlich nicht zu seinen Aufgaben und hat -wie ich zuvor anmerkte- für ihr ggf. auch rechtliche Konsequenzen.
Ist beispielsweise die Estrichoberfläche mit erheblichen Mängeln behaftet (die Dein Fliesenleger gar nicht erkennt, obwohl er es erkennen sollte), und übernimmt er wie auch immer den Estrich, dann bleiben die Folgekosten für die ordnungsgemäße Herstellung, auf welche Du als Bauherr pochen kannst, nur bei ihm.
Der Estrichleger wird sich lächelnd zurücklehnen und ein Lied pfeifen.
Zu Recht!
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PS: ich schreibe das alles nicht, weil mir ansonsten die Tage langweilig wären oder mich ein Geltungsbedürfnis zur Feder greifen lässt, sondern vielmehr, um meine Erfahrungen auch hier in diesem Forum einzubringen und Bauherren, wie beispielsweise Dich, vor Fehlhandlungen (auch anderer) zu warnen.
MfG: KlaRa
 
W

werschtl

Hallo KlaRa,
vielen Dank für die Ausführlichkeit, das finde ich sehr nett und hilfreich, mir ist jetzt klar geworden um was es geht.
Morgen mach ich mal ein Foto davon und lade es hoch. Sicherlich stimmt da was nicht, auf der Estrichoberfläche sieht man genau über den Schlangen der Fußbodenheizung kleine Bläschen. Wahrscheinlich muss den Abschliff der Estrichleger vornehmen. Dann werde ich das als Baumangel rügen.

Nochmals vielen Dank für die kompetente Hilfe

VG Frank
 
W

werschtl

@KlarRa,
hab mal ein Bild hochgeladen, so sieht das aus, dort an den Stellen wo gelaufen wird lösen sich diese Stellen. Der Klempner bestätigte mir auch das es die Arbeit vom Estrichleger wäre

VG Frank
parkett-legen-in-welche-richtung-124688-1.JPG
 
KlaRa

KlaRa

Moderator
Hallo "werschtl",
die Situation, wie sie sich auf dem Foto darstellt, erscheint mir nicht so schlimm, wie anfänglich vermutet.
Es könnte durchaus sein, dass die wolkenartigen Schattierungen durch einen Reinigungsschliff des Fliesenlegers (das ist aber eine unentgeltlich zu erbringende Leistung, welche der Bodenleger immer in seiner Kalkulation berücksichtigen muss) beseitigt werden können.
Erst wenn er sich (um es völlig übertrieben auszudrücken) beispielsweise mit der Schleifmaschine im Estrich "eingräbt" (wegen fehlender Festigkeit des Estrichs), dann sollte der Estrichleger bemüht werden.
Gleiches gilt aber auch, wenn der Fliesenleger nach dem Reinigungsschliff durch einen Tropfentest eine fehlende Saugfähigkeit der Estrichoberfläche erkennt oder aber sich bei der sogenannten "Hammerschlagprüfung" schollenartige Stücke ablösen sollten.
Bitte die Einstellung berücksichtigen: "Bange machen gilt nicht!"
Das heißt: Mit Ruhe und vor Allem mit Fachkunde an die Sache herangehen.
Wilde Spekulationen werden da sicherlich nicht zum Ziel führen.
Beschreibe demnächst bitte einmal, wie die Sache ausgegangen ist!
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MfG: KlaRa
 
W

werschtl

Vielen Dank,
ja gern, ich werde berichten. Ganz klar ist mir nicht, ob die Sinterschicht-Entfernung der letzte Arbeitsgang des Estrichlegers ist ? In meinem Fall wäre es dann ein Baumangel. Ich habe die Wohnung mit der Option "Fußboden-Arbeiten in Eigenleistung" übernommen. Deshalb vermute ich, der Bauträger wird mir antworten, dies seien Arbeiten des Fußbodenlegers.

VG Frank
 
KlaRa

KlaRa

Moderator
Hallo "werschtl".
An der Stelle, an welcher Du Dich befindest, ist der technische Laie auf die Hilfe von Fachleuten angewiesen.
Es gibt aus meiner Sicht nur 2 Möglichkeiten, den Vorgang zu bewerten:
a) die Estrichoberfläche lässt sich mit einem Reinigungsschliff in einen belegreifen Zustand überführen, oder
b) die Estrichoberfläche weist Mängel auf.
Das allerdings zu überprüfen ist für den Laien faktisch kaum möglich.
Ist es ein Mangel an der Estrichoberfläche (nicht grundsätzlich auszuschließen), hat der Estrichleger das Recht auf Nachbesserung mit einem für ihn akzeptablen Aufwand.
Den Mangel muss allerdings sein Vertragspartner ihm gegenüber schriftlich anzeigen.
Angenommen, Du selber hättest mit einem GU einen Vertrag, dann müsstest Du ihm gegenüber den Mangel (natürlich schriftlich) anzeigen, damit er diesen an seinen Vertragspartner, den Estrichleger, weiterreichen kann.
Fußboden-Arbeiten in Eigenleistung hebeln ja das (eigene) Recht auf einen mangelfreien Estrich (bzw. eine -Oberfläche) nicht aus!
Und ob der Bauträger das so weitergibt, wie Du befürchtest, da würde ich es erst einmal darauf ankommen lassen. Weitere Vorgehensweise: durch einen Fachmann, der diese Bezeichnung zu Recht trägt, die IST-Situation des Estrichs feststellen lassen, erst dann ggf. weiter reagieren, wenn sich der Mangel tatsächlich bestätigen sollte.
Die "Gefahr im Hintergrund" ist natürlich die des Zeitverzuges, da der Bodenbelag nicht verlegt werden kann. Aber das sollte angesichts der drohenden Schadensmöglichkeiten und -aufwendungen im "Fall der Fälle" in den Hintergrund gerückt werden.
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MfG: KlaRa
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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