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ᐅ Parkett legen, in welche Richtung?


Erstellt am: 06.03.16 22:13

werschtl31.03.16 09:51
@ KlaRa,
der Bauträger argumentiert, Standard -Fußboden ist bei Ihnen Laminat. Bei dessen Verlegung muss die Sinterschicht nicht entfernt werden, hätte ich bei Ihnen Fliesen und Parkett-Arbeiten gebucht, hätte man die Schicht entfernt. Da ich aber Fußboden Eigenleistung wollte, komme ich nicht in den Genuß. Hier müsste der Anwalt wieder ran, aber das hat mich schon Zeitverzug und Ärger genug gekostet.

Egal wie sie das regeln, nach meinem Rechtsempfinden sind die Estricharbeiten nicht sachgemäß erfüllt.

Viel Glück Frank
KlaRa31.03.16 10:06
@ "werschtl":
Nun darf man mir sicherlich unterstellen, dass ich über die technische Übersicht auch in dieser von Dir beschriebenen Situation verfüge.
Der Hinweis des Bauträgers ist schlichtweg Unsinn!
Der Bauherr bzw. spätere Käufer hat selbstverständlich das Recht auf einen mangelfreien Estrich (bzw. eine mangelfreie Estrichoberfläche). Welche Form der Bodenbelagsverlegung nun zur Anwendung kommt, ob schwimmend oder als flächige Verklebung, das ist dabei vollkommen unbedeutend!
Du könntest ja in mehreren Jahren auch auf die Idee kommen, den zum jetzigen Zeitpunkt geplanten Laminatfußboden gegen eine (verklebten) Teppichboden, Keramische Fliesen oder (verklebtes) Parkett zu tauschen.
Und wer würde dann später den notwendigen Mehraufwand bezahlen? Richtig: DU.
Aber derzeit ist aus meiner Sicht noch nicht geklärt, ob denn die Estrichoberfläche tatsächlich mit Mängeln behaftet ist. Aus den Fotos geht das nicht eindeutig hervor, das muss vor Ort geprüft werden!
Mein Vorschlag: suche einen Fachmann in Deiner Nähe, um das prüfen zu lassen.
Das kann beispielsweise ein Parkettlegermeister sein, wohin ich persönlich tendieren würde.
Der wird zwar für seine Dienste einen kleinen Obolus nehmen, doch diese Kosten werden deutlich unter einem Rechtsstreit (mit unsicherem Ausgang) liegen.
Merksatz an dieser Stelle: Ein Jurist hat in den seltensten Fällen dazu beigetragen, ein technisches Problem zu lösen. In vielen Fällen wurden durch diesen vielmehr nur weitere Problemfelder geöffnet.
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MfG: KlaRa
werschtl31.03.16 21:52
vielen Dank, ja genau so sehe ich das auch. Ich bin in einer günstigen Situation, der Bauträger hat meine Mängelrüge auch noch schriftlich abgelehnt. Somit gehe ich in Erstzvornahme (Mängelbeseitigung durch Dritte). Die Rechnung ziehe ich ihm dann von der letzten Rate ab. Mit dem Jurist, das ist wohl war ....

Viel Glück Frank
KlaRa01.04.16 08:48
Hallo "werschtl".
Vorsicht Falle, sagte man früher. Das gilt auch jetzt in Deinem Fall.
Denn Du bist später, wenn es darum geht, die Kosten auch einklagen zu können, nachweispflichtig gegenüber einem Sachverhalt, dessen Beweis Du logischerweise durch Ersatzvornahme vernichtet hast.
Hier geht es jetzt nur darum, die IST-Situation rechtssicher zu dokumentieren.
Auch zu Deinem eigenen Schutz, denn ich wiederhole es nun gerne zum 3. Mal:
Der Mangel muss erst einmal nachgewiesen sein.
Das kann aber nur ein Fachmann. Den Parkettlegermeister hatte ichbereits empfohlen. Idealerweise würdest Du Dir der Hilfe eines öffentlich bestellten Sachverständigen für "Fußbodentechnologie" oder "Estriche" bedienen. Die für eine derartige Prüfung und Bewertung mit Kurzbericht anfallenden Kosten stehen sicherlich in einem geeigneten Verhältnis zu der Rechtssicherheit, welche Du durch eine derartige Aussage erhalten würdest. Falls der Sachverständige nicht von einem Mangel ausgehen sollte, auch dann wäre die Verhältnismäßigkeit gewahrt, weil es Dich vor unnötigen Kosten einer Auseinandersetzung mit dem Bauträger bewahren würde.
Denn derzeit -ich erinnere nur daran- steht nur eine Aussage eines Fliesenlegers im Raum, dessen Fachkenntnisse ich nicht bewährten kann.
Mit diesen Hinweisen möchte ich Dich nur vor Schritten, welche sich später ggf. zu einem "Eigentor" entwickeln könnten, bewahren!!!
Sachverständige der vorgenannten Fachbereiche kann man erfragen über die Abteilung "Sachverständigenwesen" bei der örtlichen IHK oder HWK. Das ist ein Telefonanruf, mehr nicht.
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MfG: KlaRa
parkettlegermeisterbauträgerfußbodenfliesenestrichoberflächejuristmangelsachverständige