Das sind Kämpferfenster. Die Differenz von 50 zu 80/90 cm Brüstungshöhe muß über Mauerwerk realisiert werden; wobei dies längst nicht von allen Bauämtern genehmigt wird. Manche beziehen sich auf eine Kommentierung, welche besagt, daß die erforderliche Brüstungshöhe im Fenster selbst erzeugt werden muß.Nein, der untere Teil ist mit etwa 50 cm feststehend. Es wurde so genehmigt. Wir waren auch in Musterhäusern, wo es genauso war.
+1am besten wäre ja mal ein Bild.