Bauantrag Abweichende Dachneigung

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B

Bauexperte

Hallo,

Ich und meine Frau haben ein Grundstück gekauft und sind dabei eine Baugenehmigung nach unseren Vorstellungen durchzusetzen.
Interessante Herangehensweise .... das werden die Mitarbeiterinnen im Bauplanungsamt bestimmt gerne hören.

In der Satzung lautet es:
"Im Wege der Ausnahme sind bei Gebäudeanbauten und bereits abweichende Dachbeständen andere Dachneigungen und Dachformen zulässig.

Ich als Leihe verstehe: wenn es bereits ein Haus mit einer Dachneigung 38° in der Bauzone gibt so ist dieses auch zulässig oder?
Das steht "GebäudeANBAUTEN" zu lesen wie auch abweichende DachBESTÄNDE anderer Dachneigungen. Wenn es "nur" eine Bestandsimmobilie gibt, welche diese Ausnahmen zeigt, bedeutet dies nicht vorauseilend, daß Du das auch darfst. Insbesondere deshalb nicht, da die Satzung in 2012 geändert wurde; das wird Gründe haben. Vielleicht ist sogar der Nachbar der Auslöser, da er sich über den Bebauungsplan hinweggesetzt und stattdessen eine Strafe gezahlt hat

Vereinbare einen Termin bei der/dem, für Dich zuständigen Sachbearbeiterin und vermeide Aussagen wie "ich + meine Frau wollen durchsetzen". Trage Deinen Fall vor und schaue, was möglich ist. Im Bauplanungsamt sitzen auch nur Menschen und wenn man ihnen freundlich begegnet, sind sie auch überwiegend hilfsbereit ... im Rahmen ihrer Möglichkeiten.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Zuletzt aktualisiert 29.04.2024
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