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ᐅ Haus und Garage mittig auf Grundstück platzieren ?


Erstellt am: 01.09.15 20:42

K
Kerstin2
01.09.15 20:42
Hallo zusammen,

wir planen gerade unser Haus. Wir hätten sehr gern eine überdachte Garage. Allerdings hätte dieses Dach einen Überstand. Da wir keinen Nachbarn haben um ihn zu fragen ob wir "nur" einen Meter von der Grenze mit dem ganzen Bau weggehen dürfen um eine überdachte Garage zu bauen, müssten wir jetzt 3 m von der Grenze weg gehen. Finde ich sehr viel.
Würdet ihr das machen ?Ich weißnicht ob es doof aussieht wenn alles in der Mitte steht. Platz wäre ja eigentlich da

Außenansicht eines gelben Einfamilienhauses mit Carport, Zufahrt und Garten
M
Manu1976
01.09.15 22:20
Was verstehst du denn mit einer überdachten Garage. Normalerweise darfst du so eine Garage wie auf dem Bild auf die Grenze stellen. Einzige Bedingung, die Dachrinne der Garage muss noch auf deiner Seite sein. Es sei denn, der Bebauungsplan sieht was anderes vor.
B
Bodo!
02.09.15 11:34
Ich denke das müsste noch gut aussehen und noch akzeptabel sein...
O
Otus11
03.09.15 10:39
Kerstin2 schrieb:
Da wir keinen Nachbarn haben um ihn zu fragen ob wir "nur" einen Meter von der Grenze mit dem ganzen Bau weggehen dürfen um eine überdachte Garage zu bauen, müssten wir jetzt 3 m von der Grenze weg gehen.

Ich verstehe die Frage nicht bzw. in dem Sinne, ob eine Grenzbebauung in Nds. zulässig bzw. zustimmungsfrei ist.

Für Niedersachsen lautet die Antwort ja, solange die Gesamtlänge von 15m insgesamt nicht überschritten werden:

§ 5 (8) Satz 3 Niedersächsische Bauordnung:
"Bauliche Anlagen nach Satz 2 dürfen den Abstand nach Absatz 2 auf einer Gesamtlänge von 9 m je Grundstücksgrenze, auf einem Baugrundstück insgesamt jedoch nur auf einer Länge von 15 m unterschreiten."
O
Otus11
03.09.15 11:04
Edit: Es gilt nach § 5 (8) Niedersächsische Bauordnung aber eine Höhenbeschränkung auf Max. 3m (dies vermutlich aber nur innerhalb der ansonsten gesperrten Flächen).

Vorsorglich: Und wenn in dem Dach oben auf der Garage noch eine Wohnung (oder ähnliches oder ein Balkon) rein soll, wird das mit der Grenzbebauung auch nichts, weil dann die "Garage" dann (oben) keine mehr ist und durch die "Wohnung" sofort ihre Privilegierung als Grenzbebauungsausnahme verliert...
D
DG
03.09.15 12:18
Einen Nachbarn werdet Ihr haben, vermutlich ist das aber die Stadt/Gemeinde, oder?

Auf Grund der Angaben kann man das von hier aus nicht abschließend beurteilen, aber wenn die Aussage von Eurem Planer kommt, dürfte der Recht haben. Kann verschiedene Gründe haben: Baufenster (Festsetzung im Bebauungsplan zu Nebengebäuden), Größe der Garage, Beurteilung in Verbindung mit den Nebenräumen, Dachneigung ...

Grundsätzlich sieht das aber mMn nicht schlimm aus, wenn man sich mit der Lage mittig auf dem Grundstück anfreunden kann, ist es vielleicht die Mühe nicht wert, sich mit dem Bauamt über kreuz zu legen.

Die andere Variante bekommt man in NDS aber auch hin, dann muss der Planer eben noch mal in sich gehen und das rausholen, was geht.

In NRW (ausdrücklich nicht gleiche Gesetzeslage wie in NDS!) zählen Garagendächer idR bis 30% Neigung nicht zur Wandhöhe und dürfen dem zufolge an der Grenze aufgesetzt werden.

MfG
Dirk Grafe
niedersächsische bauordnunggaragedachgrenzbebauunggesamtlängewohnungplaner