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ᐅ Bebauungsplan - Carportbau


Erstellt am: 06.08.15 10:00

N
nenni06
06.08.15 10:00
Hallo Zusammen,

ich habe eine Frage. Mein Grundstück wird als WA 2 ausgewiesen.

Jetzt steht im bebauungsplan folgendes:


Ausschnitt eines Baurecht-Textes zu Stellplätzen und nicht überbaubaren Flächen


Darf ich jetzt einen Carport bauen oder nicht? Falls nicht, was darf ich denn dann bauen?

Muss dies innerhalb des Baufelds geschehen?
Ein Haus ohne Carport oder Garage ist doch irgendwie nicht im Sinne des Erfinders.

Hoffentlich weiß jemand Rat.


Gruß

Textauszug zu Stellflächen, Zufahrt und baurechtlichen Einschränkungen
S
Sebastian79
06.08.15 10:02
Wohl nicht - hast Du das schon gekauft??
N
nenni06
06.08.15 10:07
Hallo,

habe noch nicht gekauft.

Aber ich habe auch gelesen, dass man für manche Carports keine Genehmigung benötigt. Ist das korrekt?

Was kann ich denn dann bauen?


Gruß
A
alexm86
06.08.15 10:08
Am besten direckt bei der Gemeinde/bauamt anrufen und nachfragen, die beißen nicht, und geht am schnellsten.
S
Sebastian79
06.08.15 10:11
Das hat nichts mit einer Genehmigung zu tun - wenn das in dem Gebiet unerwünscht ist, ist es halt unerwünscht. Du kannst natürlich eine Baugenehmigung dafür einreichen und dann werden i.d.R. auch die Nachbarn befragt - ich kann mir die Antwort aber schon denken.

Evtl. ne autofreie Zone? Sowas komisches gibt es hier auch - da darfst dann nicht mal mit dem Auto rein fahren.
K
Koempy
06.08.15 10:13
In Punkt 9 steht doch eindeutig, dass ein Carport und Garage verboten ist.
In Punkt 8 steht, dass man weitere Stellplätze erstellen kann, wenn die Regen durchlassen. Quasi so Rasensteine mit Löchern oder sonstiges.
carportgaragegenehmigung