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ᐅ Innenputz, Handwerker möchte plötzlich mehr Geld


Erstellt am: 19.02.15 13:31

V
Voki1
19.02.15 20:58
benni-co schrieb:
zunächst hat die Firma mir ein Angebot gemacht hat wo ich nicht einverstanden war, Summe X pro qm pro cm, wir haben uns dann mündlich auf die Summe X pro qm mündlich geeinigt.

Mathematisch müsste man wohl hier folgern, dass X = X, also der angebotene Preis angenommen worden ist. Sollte die mündliche Einigung allerdings Y meinen, dann weiterlesen.

Es ist ein Werkvertrag über Y zustande gekommen. Ich gehe davon aus, dass es auch keine schriftliche Annahme über X gegeben hat.
benni-co schrieb:
Nun ist der Putz fast fertig und der Handwerker möchte doch jetzt auf einmal die Summe X pro qm und pro cm, ist das rechtens?

Nein. Zu einer Vertragsänderung bedarf es einer Einigung zwischen Euch. Mich würde allerdings die Begründung für den erwarteten höheren Preis interessieren.
benni-co schrieb:
Des Weiteren stand im Angebot das die Wände glatt verputz werden aber ohne Angaben Q3 oder Q4, der Putz ist leider an vielen Stellen nicht so glatt wie an andren Stellen, so das ich Nacharbeiten muss bevor ich streiche.

Habt Ihr bei der Verhandlung des Vertrages darüber gesprochen, dass Du die Wände danach ohne Tapezieren oder eigene Nachbearbeitung Streichen möchtest? War das so klar, dass es Bestandteil des Vertrages geworden sein könnte?
benni-co schrieb:
Die Garageneinfahrt ist total mit Putz verdreckt weil unsauber gearbeitet wurde.

Das werden die guten Leute auf ihre eigenen Kosten beseitigen müssen. Keine Frage.
benni-co schrieb:
Hinzu kommt noch das der Verputzer mir an der Innenleibung mir einige Fenster zerkratzt hat.

Auch das ist durch die Verputzer vermutlich in Ordnung zu bringen. Was mich hier wunder ist, dass normalerweise die Fenster durch Folienkleber für das Verputzen geschützt sind.
benni-co schrieb:
Ich habe der Firma gesagt Sie soll aufhören und ich sagte, ich bezahle
erst wenn die Schäden beseitigt sind und alles gesäubert ist

Du hast also den Vertrag gekündigt und die Leute "vom Hof gejagt". Ich kann hier aber nicht erkennen, dass Du vorher die ordnungsgemäße Leistungserbringung angemahnt und Mängelbeseitigungsmöglichkeit gegeben hast. Das dann auch noch nachvollziehbar schriftlich. Damit hattest Du kein Kündigungsrecht. Ab hier wird es dann auch schon kompliziert, denn Du kannst das Geld nicht einfach so zurückhalten.
benni-co schrieb:
Ich bezahle nur das was wir bisher vereinbart haben und für die Schäden lasse ich einen Sachverständigen kommen

Zunächst musst Du natürlich die Mängel schriftlich anzeigen. Die Auftragnehmer haben ein Recht auf Mängelbeseitigungsversuche. Im Grunde besteht im Werkvertragsrecht ein Anspruch auf Vergütung nur dann, wenn der vereinbarte Erfolg ohne nennenswerte Mängel auch erbracht worden ist, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart. Hier hast Du aber den Vertrag gekündigt und die Auftragnehmer an der Verrichtung ihrer Tätigkeit (rechtswidrig) gehindert.

Ein Sachverständiger ist IMMER eine gute Idee. Ich verstehe auch gar nicht, dass dieser Dein Bauvorhaben nicht ohnehin begleitet. Ein Rechtsanwalt ist auch eine gute Idee, allerdings sehe ich hier großes Einigungspotenzial, denn die guten Leute möchten ja unbedingt weitermachen.

Was mir insgesamt aufgefallen ist und mir hier nicht so gefallen mag:

1. Kein schriftlicher Vertrag = keine konkreten Absprachen über den Leistungsumfang und die Vergütung hierüber. Was den Preis betrifft, so steht Aussage gegen Aussage. Fraglich wäre, ob "Deine" Preisvorstellung (also Y) unterhalb des eigentlich üblichen liegt oder im Normalfeld. Dann müsste X im Vergleich zu den allgemein gültigen Preisen zu teuer sein. Hier bietet sich dann bezgl. der Differenz auch das Einigungspotenzial.

2. Folie an den Fenstern durch Euch entfernt? Oder waren die gar nicht darauf?

3. Kündigung des Vertrages und Verweisung der Auftragnehmer ohne Kündigungsmöglichkeit und ohne vorherige rechtliche Befassung.

Jetzt noch (fast schon üblich) eine kurze Schlaumeierei:

Für eine reibungslose Bauausführung sollte man sich vor dem Vertragsabschluss über die Reputation der ausführenden Unternehmen informieren. Alle Leistungen haben ihren Preis. Die Suche nach den Schnäppchen führt dann zu Unternehmen, die oft gerade nicht gut leisten. Es liegt in der Natur der Sache, dass man seine Leistungen zum allgemeinen Marktpreis anbietet und nicht (freiwillig) mit Schnäppchenjägern kontrahiert. Nehmen diese Firmen solche Aufträge an, so werden meistens lukrative nicht zu erhalten sein. Es fragt sich, warum das wohl so ist.

Meine Vorgehensweise wäre:

1. Versuch der gütlichen Einigung zur Erledigung der Arbeiten und zur Mängelbeseitigung. Das setzt eine Kompromissbereitschaft auf beiden Seiten voraus.

Ist 1. nicht zu erreichen:

2. Rechtsanwalt f (Fachanwalt für Baurecht) konsultieren und die weitere Vorgehensweise abstimmen. Möglicherweise beflügelt das ja auch die Ziffer 1. Ein Anwaltsbrief wirkt oft wunder.

3. Beauftragung eines Sachverständigen dann, wenn der Rechtsanwalt das ebenfalls empfiehlt.

Toitoitoi.
V.
vertragrechtsanwaltschriftlichmängelvergütung