Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Bauen mit GU - Angebot vom GU inkl. Entwurf


Erstellt am: 29.01.15 13:54

T
Tichu78
29.01.15 13:54
Hallo,
wir haben ein Angebot vom GU bekommen incl. Entwurf.
Angenommen der Entwurf ist fehlerhaft zB Dachneigung 38° statt 45° oder andere "teure" Fehler und man würde jetzt einen Vertrag mit Festpreis unterschreiben mit dem Entwurf als Grundlage. Jetzt fällt bei der Planung auf, daß die 38° laut Bebauungsplan nicht zulässig sind. Eine erneute Kalkulation erhöht den kalkulierten Preis um mehrere tausende Euro.
Wie würde das laufen? Muss der Bauherr nachzahlen?
WIe ist das generell mit solchen Abweichungen vom Entwurf die auf Grund eines Fehlers vom Architekten/Berater zurückzuführen sind?
B
Bauexperte
29.01.15 14:45
Hallo,
Tichu78 schrieb:

Angenommen der Entwurf ist fehlerhaft .......
Das würdest Du doch sicher nicht tun? Arglistige Täuschung würde das nämlich im worst case vorm Richter genannt, da Du ja von den "Fehlern" Kenntnis hattest

Grüße, Bauexperte
T
Tichu78
29.01.15 14:48
Nein, würde ich nicht. Aber meiner Frau wäre das niemals aufgefallen. Und ich weiß nicht wie viel Fachkenntnis man einem Bauherren zumutet.
J
Jochen104
29.01.15 14:49
Denk auch immer daran, dass DU den Vertrag / Auftrag unterzeichnest. Du kannst also nachher nicht sagen, dass nur der GU Fehler gemacht hat.
Das ist etwas anderes wenn 45 Grad Dachneigung vereinbart wurden und der GU nur 38 Grad macht.
B
Bauexperte
29.01.15 14:56
Hallo,
Tichu78 schrieb:
Nein, würde ich nicht. Aber meiner Frau wäre das niemals aufgefallen. Und ich weiß nicht wie viel Fachkenntnis man einem Bauherren zumutet.
Nicht viel, aber doch, daß ihm auffällt, wenn das Dach mit 38° oder 45° angeboten wird.

Im Übrigen finde ich diese Frage müßig. Wenn der Anbieter ein falsches Angebot erstellt hat - was durchaus im Eifer des Gefechtes passieren kann, so muß er nachbessern. Würdest Du den Vertrag jetzt unterschreiben, hättest Du genau das gekauft, was mit Deiner Unterschrift bestätigt wurde; nicht mehr und nicht weniger. Beide Vertragspartnern unterstellt man vor Gericht, daß sie in der Lage sind, die Inhalte eines Vertrages zu kontrollieren oder jemanden beauftragen, der das kann

Unterschreibst Du das fehlerhafte Angebot und kommst später mit Deinen Argumenten aus Deinem Eingangspost, dann unterstellt der Richter ganz schlicht arglistige Täuschung. Deshalb, da Du wissentlich etwas anderes unterschrieben hast, als Du gewünscht hast und im Nachgang versuchen würdest, dieses "vergessene" Mehr zu unrealistischen Preisen zu bekommen.

Grüße, Bauexperte
T
Tichu78
29.01.15 15:52
ok, danke.
Noch eine kurze Frage ... sollte man nicht die OK Bodenplatte mind. auf Höhe Strassen OK setzen (wenn nicht sogar höher), damit kein Wasser von der Strasse auf das Grundstück laufen kann. Umgekehrt muss man dann sicherstellen, daß kein Wasser auf die Strasse laufen kann?

Leider sieht man hier nicht ob OK Gelände = OK Gehweg ist:


Schnittzeichnung eines zweigeschossigen Hauses mit Dachgeschoss und Erdgeschoss
entwurfvertragdachneigungtäuschung