ᐅ Was für ein Haus darf ich bauen?
Erstellt am: 15.12.14 23:18
Laut Bebauungsplan bleibt mir nicht mehr die große Auswahl, was ich für ein Haus bauen darf:
570qm, Geschossflächenzahl 0,3
Nur Einfamilienhaus
Nur 1 Vollgeschoss
Traufhöhe Max. 4,0m
Dach: Bei Sattel oder Zelt 28°- 45°, bei Pult weniger als 15° möglich. Nur rot oder anthrazit, nicht glänzend!
Fassade: Sichtmauerwerk in rot oder anthrazit, nur 50% der Fläche abweichende Materialien.
Finde das schon eine Frechheit, was dort alles vorgegeben ist. Zumal ich eigentlich ohne Klinker gebaut hätte, da es deutlich günstiger ist.
Kann man denn bei einer Traufhöhe von 4m überhaupt das Dachgeschoss auf Stehhöhe ausbauen?
Für einen Bungalow scheint mir das Grundstück zu klein, zumal ich gerne eine Doppelgarage hätte.
150qm Wohnfläche wären schon schön...
Was würdet ihr für eine Bauform wählen?
570qm, Geschossflächenzahl 0,3
Nur Einfamilienhaus
Nur 1 Vollgeschoss
Traufhöhe Max. 4,0m
Dach: Bei Sattel oder Zelt 28°- 45°, bei Pult weniger als 15° möglich. Nur rot oder anthrazit, nicht glänzend!
Fassade: Sichtmauerwerk in rot oder anthrazit, nur 50% der Fläche abweichende Materialien.
Finde das schon eine Frechheit, was dort alles vorgegeben ist. Zumal ich eigentlich ohne Klinker gebaut hätte, da es deutlich günstiger ist.
Kann man denn bei einer Traufhöhe von 4m überhaupt das Dachgeschoss auf Stehhöhe ausbauen?
Für einen Bungalow scheint mir das Grundstück zu klein, zumal ich gerne eine Doppelgarage hätte.
150qm Wohnfläche wären schon schön...
Was würdet ihr für eine Bauform wählen?
Häusle77 schrieb:
Laut Bebauungsplan bleibt mir nicht mehr die große Auswahl, was ich für ein Haus bauen darf:
570qm, Geschossflächenzahl 0,3
Nur Einfamilienhaus
Nur 1 Vollgeschoss
Traufhöhe Max. 4,0m
Dach: Bei Sattel oder Zelt 28°- 45°, bei Pult weniger als 15° möglich. Nur rot oder anthrazit, nicht glänzend!
Fassade: Sichtmauerwerk in rot oder anthrazit, nur 50% der Fläche abweichende Materialien.
Finde das schon eine Frechheit, was dort alles vorgegeben ist. Zumal ich eigentlich ohne Klinker gebaut hätte, da es deutlich günstiger ist. Das ist eine humane Regelung. Es gibt schlimmere und eingrenzender Bebauungspläne, zB nur Klinker, jetzt hast Du bei 50%alle Möglichkeiten, oder nur rot mit anthrazitfarbenem Dach.
Glänzend gehört nach meiner Meinung eh verboten, da sind viel zu viele Reflexe im Sonnenlicht, die Mitmenschen durch Blendung irritieren können.
Häusle77 schrieb:
Kann man denn bei einer Traufhöhe von 4m überhaupt das Dachgeschoss auf Stehhöhe ausbauen?Aber natürlich kann man das.
Häusle77 schrieb:
Für einen Bungalow scheint mir das Grundstück zu klein, zumal ich gerne eine Doppelgarage hätte.
150qm Wohnfläche wären schon schön...
Was würdet ihr für eine Bauform wählen?Das wäre wohl für einen Bungalow nicht zu klein, das Grundstück.
Bungalow ist aber teurer als ein gängiges Satteldachhaus...
Ich würde immer einen Bungalow vorziehen - bin plane aber auch keine vierköpfige Familie
Wir durften leider keinen Bungalow (wegen des B-Planes) bauen, wir dürfen vieles nicht, finden das allerdings keine "Frechheit", sondern ok so, denn viele Regelungen finden wir gut - man muss das Grundstück ja nicht kaufen, wenn man sich etwas anderes vorgestellt hat.
Gruss Yvonne
Häusle77 schrieb:
Da scheinbar kein Walmdach erlaubt ist, hat sich ein Bungalow ja eigentlich schon erledigt, oder?
Mit Satteldach sieht ein Bungalow ja aus wie ein Waschhaus!Du solltest Dich mal mit modernen Häusern auseinandersetzen und nicht mit den 0815-Standardbauten von der Stange ... Dann brauchts auch keine Beleidigungen über die Haus- oder Dachform
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