Ablauf bei Wechsel der Gebäudeversicherung

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Volkmann

Volkmann

Hallo,

wir haben ein Haus gekauft und beabsichtigen, die Gebäudeversicherung nicht zu übernehmen, sondern den Anbieter zu wechseln. Habe ich den Ablauf wie folgt richtig verstanden?

1. Neue Versicherung abschließen (oder nur verbindliches Angebot unterschriftsreif vorliegen haben??)
2. Erlaubnis von der Gläubigerbank einholen, dass die Versicherung gewechselt werden darf.
3. Innerhalb von 4 Wochen nach Grundbucheintragung: Kündigung bei der alten Versicherung einreichen inklusive einer Kopie von der Grundbucheintragung sowie der Erlaubnis der Gläubigerbank

Richtig?
 
D

DG

Hallo,

bin mir nicht mehr ganz sicher, wie das bei uns war, aber wechseln darf man bei Eigentumsübergang afaik auf jeden Fall, insofern muss man von der Bank keine Erlaubnis einholen. Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, ist das auch durch unsere neue Versicherung gemacht worden, d.h., wir haben den neuen Vertrag unterschrieben und der neue Versicherer hat die neue Versicherungssituation ggü. der alten Versicherung angezeigt bzw. wir haben einen vorformulierten Dreizeiler unterzeichnet, dass die alte VS gekündigt wird. Das sollte für die neue VS bzw. deren Makler aber auch kein Problem sein, das abzuwickeln, wenn sie Euch als Neukunden haben wollen.

Ohne Makler/Beratung würde ich das nicht machen, gibt beim Vergleich der VS-Leistungen viele Punkte, die man beachten sollte und das kriegt man ohne Beratung mE nur mit viel Aufwand selbst hin.

MfG
Dirk Grafe
 
H

HilfeHilfe

Hallo ich stimme Dirk zu ! Erlaubnis brauchs du nicht. Allerdings würde ich es über einen Makler machen lassen. Die kennen den Ablauf. Ruhig jetzt schon kündigen !
 
Zuletzt aktualisiert 22.07.2025
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