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ᐅ Mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen?


Erstellt am: 15.07.14 15:01

R
Raindl
15.07.14 15:01
Hallo, habe letzte Woche meine Bauvoranfrage bestätigt bekommen! Als auflage steht drinnen das ich bei meinem Neubau ein Satteldach verwenden muss! Weil jedes Haus in meinem Dorf (ca. 25 Häuser) ein Satteldach hat! aber mein traum wäre ein Walmdach! Mit was müsste ich rechnen wenn ich einfach ein walmdach drauf mache?! habe noch nie gehört das jemand wegen seinem Dach das haus abreißen musste!

PS. In der Nachbargemeinde ca. 500m weg steht auch eins mit walmdach!
W
Wastl
15.07.14 15:25
Wenn der Gemeinderat deinen Bauantrag auf ein Walmdach ablehnt kannst du im Vorfeld Widerspruch einlegen. Dann kann die Bauaufsichtsbehörde (Landratsamt) das ganze genehmigen oder auch ablehnen.
Sollte der Gemeinderat abgelehnt haben und du baust trotzdem liegt es im Ermessen des Rates das nachträglich zu genehmigen (wird niemals der Fall sein,....) also wird der Grundriss dich zu einem Abriss auffordern. Da kannst du dann wieder zum Landratsamt gehen. Die wägen dann ab: Ist ein Abriss dem Stadtbild gegenüber vertretebar, ist es hinnehmbar usw.
Bei uns gab es öfters Fälle, dass das Landratsamt dann nachträglich die Duldung gegen Auflage einer Zahlung erteilt hat. Sprich: Du baust und musst Strafe zahlen, oder du baust und musst wieder abreissen.
J
Jaydee
15.07.14 16:26
Raindl schrieb:

PS. In der Nachbargemeinde ca. 500m weg steht auch eins mit walmdach!

Bei uns war es anders herum, wir wollten ein Satteldach, es waren aber nur Walmdächer erlaubt 🙄

Bei einem Grundstück, welches wir im Auge hatten, stand direkt nebenan ein Haus mit Satteldach, wir hätten aber mit Walmdach bauen müssen, weil der zweite Bauabschnitt eben genauso geplant war.

Bei einer kurzen Voranfrage beim Landratsamt hatte man uns abgeraten einen Antrag zu stellen, da dieser höchstwahrscheinlich abgelehnt worden wäre.

Mir wäre das Risiko viel zu hoch, einen nicht-genehmigten Bau hochzuziehen.
K
klblb
15.07.14 19:30
Verwandte haben in einer ländlichen Gegend in NRW ein Krüppelwalmdach anstatt dem vorgeschriebenen Walmdach gebaut. Hat sie 300 EUR Strafe gekostet und dann war es gut.

Das ist Einzelfall, der bitte nicht verallgemeinert werden soll!
walmdachsatteldachlandratsamtauflagegenehmigen