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ᐅ Wie kann man die Anschaffungsnebenkosten reduzieren?


Erstellt am: 25.05.14 11:13

A
abraxa
25.05.14 11:13
Hallo,

welche Möglichkeiten zum Reduzieren der Anschaffungsnebenkosten gibt es denn so? Notar und Grunderwerbsteuer schlagen ja beim Kauf eines Häuschens schnell mal mit 15-20 TEUR zu Buche.

Kann man eigentlich ohne Auflassungsvormerkung ein Haus kaufen? Macht der Notar sowas überhaupt?

In dem Objekt, das ich kaufen möchte, sind noch etliche einbauten und ein voller Öltank enthalten. Diese Dinge könnte ich doch dem Verkäufer in einem "privatschriftlichen" Vertrag auch abkaufen, oder?

Wäre sehr dankbar für die ein oder andere Anregung...
E
emer
25.05.14 11:42
Neben den Notarkosten für den Kauf, kommen Notarkosten für die Eintragung der Grubdschuld dazu die Eintragung der Grundschuld im Grundbuch. Sofern du da das Haus mit Geld von einer Bank bezahlen must. Die Kosten dafür sind abhängig von der Darlehenshöhe.

... Um erstmal deine Rechnung weiter nach oben hin auf zu machen 🙂

Sparen kannst du in diesem Fall nichts. Steuern sind fest. Der Notar hat gesetzliche Vorgaben für sein Honorar. Als da schonmal kein Verhandlungsspielraum.
Diese Kosten lassen sich nur durch ein höheres Eigenkapital senken.

Was für einbauten sind das?
Möbel und so kram gehören ja nicht unmittelbar zum Haus. Wenn der Verkäufer diese Preise vorher auf den Verkaufspreis des Hauses aufgerechnet hat, sollte er die schnell mal wieder abziehen und die neben dem Haus verkaufen. Die wirst du allerdings von deinem Eigenkapital zahlen müssen, da das die Bank nicht mit finanziert.
K
klblb
25.05.14 19:46
Gedankenexperiment: Wie viel Prozent unter Verkehrswert dürfte man denn verkaufen, ohne dass es wie eine Schenkung oder ähnlich aussieht?
K
Kisska86
25.05.14 19:52
Wenn eine Grundschuld im Grundbuch bereits eingetragen ist und du zufällig bei der gleichen Bank finanzierst, dann kannt du dir die Neueintragung sparen und die bestehende Grudschuld übernehmen. Spar je nach Höhe einige Hundert Euro. Machen die Notare ncht so gern und schieben es auf die Banken.... 😉 Aber es geht!!!
Y
ypg
25.05.14 21:43
Als wir gekauft haben, konnte die Küche abgezogen werden. Diese war gerade mal 2 Jahre alt, die Rechnung hoch, sodass nach Afa auf 10 Jahre so 8/10 (4/5) von dem Küchenpreis aus dem Grunderwerb erlassen wurde.

Als wir verkauft haben, ging das mit der Küche für den Käufer nicht mehr (zu alt), dennoch wurden Markise, Gartenhaus, Gardinenstangen und "einbauschränke" von mir aufgelistet und entsprechend im Kaufvertrag mit übernommen.

Man sollte nur nicht übertreiben... dann gibts eine Prüfung.
notarkosteneinbauteneintragunggrundschuldgrundbuchrechnungeigenkapitalküche