Hallo,
diese Festlegungen sind der Bauordnung zu entnehmen welche Landesrecht ist. Somit ist die genaue Rechtslage von dem Bundesland in dem das Gebäude errichtet wird abhängig.
In NRW beispielsweise dürfen Balkone bis zu 1,50m vor die Außenwand treten ohne eine eigene Abstandsfläche...