Hallo,
bei der bayerischen Bauordnung gab es zum 1.2.21 eine Änderung (Novelle). Demnach beträgt die nötige Abstandsfläche nunmehr 0,4 H anstelle zuvor 1 H. Diese muss jedoch zu allen Seiten eingehalten werden (nicht wie zuvor nur an 2 bei Berücksichtigung des 16m-Privilegs). Außerdem ändert...