Eine Vertragsstrafe ist vereinbart allerdings erst ab 12 Monate nach Baubeginn. Wir wollten jetzt eigentlich versuchen klarzustellen, das der Baubeginn schon erfolgt sein sollte bzw. das die Firma/Firmen für den Verzug verantwortlich sind. Es scheint so als hätte unser Vertragspartner nicht...