Also direkt bei der Klausel steht nichts. Also nichts derartiges, dass "wenn kein Mietvertrag vorgelegt wird, dann passiert xy".
Ich lese es als Auszahlungsbedingung und ich geh eben davon aus, dass sie da quasi einfach kulant sind, was den Zeitpunkt angeht, zu dem man das vorlegen soll, aber...