Hallo,
im Bebauungsplan ist angegeben, dass folgende Gebäude dort errichtet werden dürfen.
I+D sowie die Angabe > "Zwei Vollgeschosse als Höchstgrenze, wobei ein Vollgeschoss nur im Dachgeschoss entstehen darf"
Kann ich hier ein ebenerdiges Haus (Bungalow) errichten ohne Keller?
Danke für...