Grunderwerbsteuer berechnet sich m.E. nach der Gegenleistung. Das wäre ja zum einen das übernommene Darlehen zzgl. einer Zahlung (ein Teil wurde ja bereits getilgt, vielleicht ist das Haus ja auch mehr Wert). Ein geschätzter Wert würde nur dann zum Tragen kommen, wenn es unentgeltlich übertragen...