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ᐅ 1 Vollgeschoss - Möglichkeiten der Bebauung in SH


Erstellt am: 06.01.20 20:31

S
stefan82
06.01.20 20:31
Hallo Zusammen,

für ein Grundstück in SH gibt es folgende Festlegungen:

Grundflächenzahl: 0,25
Zahl der Vollgeschosse: I
Maximal zulässige Gebäudehöhe über Oberkante Fertigfußboden des Erdgeschosses (GH Max.): 9,00 m
Geneigtes Dach mit einer Dachneigung zwischen 20° und 45°
Grundstücksgröße: 640 m²

Wir würden gerne ein Haus wie z. B. Maxime 610 von Viebrockhaus errichten.

Das wird mit der Vorgabe 1 Vollgeschoss aber nichts werden, wenn ich das richtig sehe? Gibt es Alternativen? Ein Bungalow kommt für uns nicht in Frage.

Vielen Dank und viele Grüße
Stefan
O
opalau
06.01.20 20:42
Ich würde vermuten dass das Maxime 610 aufgrund der 3/4-Regel in SH als eingeschossig durchgeht.
H
haydee
06.01.20 20:47
Hätte ich auch gesagt dass das gehen sollte. Notfalls Kniestock etwas niedriger
A
airliner
10.01.20 09:26
Das sollte eigentlich durchgehen. Im Zweifel mal mit den Daten beim örtlichen Bauamt nachfragen, ob mit der Wohn- und Nutzfläche im OG die Vorgaben eingehalten werden. Ansonsten den Kniestock etwas verringern. Mit 1,55m ist der ganz ordentlich. 1,20m-1,30m könnten eventuell auch schon reichen.
M
Mottenhausen
13.01.20 13:04
9m Giebelhöhe ab OK Fertigfußboden klingt ja ziemlich gut

Meines Wissens gilt hier in Sachsen: Vollgeschoss = 2/3 der Fläche >2,30m (google --> "Definition Vollgeschoss Sachsen"). Erfahrungsgemäß kommt man da mit etwas niedrigerem Kniestock und dafür lieber Gauben an jeder Traufseite (falls zulässig) zur besseren Nutzbarkeit und völligen Ausreizung der 66,6% als nur stur den Kniestock hoch oder runter zu schieben.

EDIT: Fehler meinerseits, ich habe SN gelesen, statt SH, sorry!!!


Einfach mit den Vorgaben zum gewünschten Hausbauer gehen, die passen den Wunschgrundriss dann schon entsprechend an.
O
opalau
13.01.20 13:05
Wieso Sachsen? SH war für mich Schleswig Holstein.
kniestockvollgeschossfertigfußboden