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ᐅ Planung Einfamilienhaus, 4-köpfige Familie Westmünsterland, Erstentwurf Architekt

Erstellt am: 20.10.25 12:17
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-Malte-
11ant09.03.26 00:21
ypg schrieb:
Ich bin auch für zwei unterschiedlich breite Flügel. Zb Typ Lofttür. Gibt es die Schiebetür-Mode tatsächlich immer noch?

Wobei eine Lofttür zum Wirken eigentlich auch das Biotop Loft braucht, und asymmetrisch geteilt atypisch wäre.
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-Malte-
27.04.26 17:40
Hallo zusammen,

es sind wieder einige Wochen vergangen und wir stehen vor einer neuen Frage, bei der wir uns über Feedback/Ideen aus dem Forum freuen würden. 

Leider geht unser Bauantrag nicht wie eingereicht durch, da wir versucht haben zwei Stellplätze mit separaten Zuwegungen zu planen. Bisher hatten wir geplant einen Stellplatz vor der Garage im Osten sowie einen weiteren Stellplatz im Westen neben dem Haus genehmigt zu bekommen. Das ist nicht erlaubt, da die Stellplätze nach Aussage vom Bauamt über eine Zuwegung zur öffentlichen Straße umgesetzt werden müssen.

Wir hätten gerne zwei Außenstellplätze, da wir davon ausgehen, dass die Garage zumindest zeitweise durch zahlreiche Fahrräder, Kinderwagen, Gartendinge in Beschlag genommen wird, wir aber zwei Autos unterbringen müssen. Bitte kein Belehrungen, wir wissen, dass das grundsätzlich nicht zulässig ist; wird aber wie in allen Neubaugebieten vermutlich auch in unserem Haus zeitweise die Realität sein.

Eine naheliegende Alternative habe ich mal mit einem roten Rechteck eingezeichnet. Würde für den Kleinwagen so sicherlich so gerade funktionieren (3m bis zur Straße, abzüglich Spritzschutz am Haus), von der Außenansicht sieht das aber dann vermutlich echt nicht schön aus. Alternativ könnten wir die Garage noch weiter nach hinten setzen, damit auf der Einfahrt zwei Stellplätze hintereinander entstehen. Bisher sind bis zur Straße 8,25m geplant. Für zwei Autos (ein Kleinwagen sowie ein Mittelklassekombi) müssten es wohl schon min. 10m sein. Garage also zwei Meter nach hinten setzen würde theoretisch funktionieren (Bebauungsgrenze darf um 2m nach hinten überschritten werden). Aktuell schließt die Garage hinten mit der Terrasse ab - das würde dann nicht mehr so sein und die Gartenfläche hinter der Garage würde kleiner werden. Alternativ könnten wir auch drüber nachdenken die Garage um 1m auf die maximal erlaubten 9m zu verlängern und dann dafür zu sorgen, dass tatsächlich immer Platz für ein Auto ist.

Irgendwelche Ideen oder Anregungen?

Viele Grüße
Malte


11ant27.04.26 19:50
-Malte- schrieb:
Bisher hatten wir geplant einen Stellplatz vor der Garage im Osten sowie einen weiteren Stellplatz im Westen neben dem Haus genehmigt zu bekommen. Das ist nicht erlaubt, da die Stellplätze nach Aussage vom Bauamt über eine Zuwegung zur öffentlichen Straße umgesetzt werden müssen.

Ein solcher Punkt ist aber bereits vor der Bauvoranfrage erkennbar, denn wo die Gemeinde die Zufahrten zu den Grundstücken limitiert, da schreibt sie das schon in den Bebauungsplan (Textteil). Wo sie es nicht getan hat, ist es allerdings auch kein zulässiger Ablehnungsgrund. Auch eine Ablehnung eines Bauantrages ist ein Rechtsakt, und der hat auf einer Grundlage zu stehen.
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-Malte-
27.04.26 21:06
Es gab keine Bauvoranfrage. Es gibt einen neu aufgestellten rechtskräftigen Bebauungsplan (Bebauungsplan 8-23 in Bocholt, falls von Interesse) und bei dem ist weder im Textteil noch in der Begründung eine Limitierung der Zufahrten erwähnt. Wir befinden uns in NRW und haben den Bauantrag im Rahmen eines Genehmigungsfreistellungsverfahrens eingereicht. Heute kam erstmal nur mündlich die Info, dass wir eine "Ablehnung" erhalten werden und die Stellplätze sollen der Grund sein. Bei den kleinen Grundstücken (in unserem Fall 456m²) und nur einer Wohneinheit müssten die Stellplätze über eine Zuwegung zur öffentlichen Straße erschlossen werden. Kann ich vom Prinzip her nachvollziehen, denn wenn jeder zwei Zufahrten plant, gibt es entsprechend wenig Platz für Beete, Straßenlaternen und öffentliche Parkflächen vor den Grundstücken.

Auf die schriftliche Ablehnung muss ich also noch einmal warten. Ich vermute mal, wenn wir "dagegen angehen wollen" würde es nicht im Freistellungsverfahren klappen, sondern wir müssten dann den Weg über einen regulären Bauantrag gehen(?). Falls ja, müssten wir das genau abwägen, weil es erstens einiges an Zeit und zweitens Gebühren kostet.

M
Medium
27.04.26 23:50
-Malte- schrieb:
Aktuell schließt die Garage hinten mit der Terrasse ab

Das ist ja nicht relevant, noch hat es Gründe, warum es so sein muss.

-Malte- schrieb:
und die Gartenfläche hinter der Garage würde kleiner werden.

Um wieviel Quadratmeter? Um 9? Das ist doch gar nicht schlimm, wenn Du vorn einen Mehrwert hast.

-Malte- schrieb:
Ich vermute mal, wenn wir "dagegen angehen wollen"

Du musst nicht dagegen angehen: Antrag auf zweite Zufahrt stellen nach §§18, 20 StrWG NRW. Begründung nicht vergessen.
11ant28.04.26 00:14
Wo es keinen Antrag gibt, kann er auch nicht abgelehnt werden, und ohne Ablehnung keine Rechtsmittel dagegen. Beim Freisteller müßtet Ihr allerdings absolut sicher sein, daß es keine Ablehnungsgründe gäbe. Wenn der Bebauungsplan (oder eine andere Ortssatzung) tatsächlich keine Limitierung hergibt, dann existiert/gilt sie auch nicht. Dennoch gibt die inoffizielle Auskunft Hinweis auf die Tendenz zur Ablehnung - unverändert hätte das also auch eine Bauvoranfrage zu befürchten, abschlägig beschieden zu werden. Beratet das mit Eurem Architekten und Eurem Fachanwalt, wenn Ihr am separat anfahrbaren zweiten Stellplatz festhalten wollt. Ich würde ihn eher über eine einzige Zufahrt mit erreichen wollen. Es hat schon Gründe, warum ich "ortsansässige" Architekten empfehle. Euer Vorhaben ist doch bereits recht weit gediehen, daß es derlei Überraschungen nicht geben können sollte - was hat Euer Architekt bisher getan ?
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