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ᐅ 2 verschiedene Grenzen zum Außenbereich


Erstellt am: 19.03.15 15:43

S
Stefan Tester
19.03.15 15:43
Hallo liebe Forenmitglieder,

meine Frau und Ich überlegen bei Ihren Eltern auf dem Grundstück ein Haus zu bauen. Ich habe mir mal online den Bodenrichtwert des Grundstücks ermittelt. Hier ist quasi die Hälfte des Gartens ( von der Linie rechts gesehen ) Bauland und die andere Hälfte Grünland ( Links von der Grenze ). Genau so das dort perfekt ein Haus hinpassen würde ( Anpassung an die Nachbarschaft, anbindung zur Straße für Feuerwehr ist gegeben )

Beim Bauamt allerdings, ist die Grenze zum Außenbereich deutlich weiter rechts gelegen, sodass die komplette Fläche als Gründland ausgegeben ist.

Was hat hier Priorität? Der online ermittelte Bodenrichtwert oder Grenze zum Außenbereich vom Amt.

Und liege ich damit richtig, das der Bodenrichtwert überhaupt die Grenze zwischen Bau- und Gründland bzw. Innen- und Außenbereich wiedergibt?

Muss sich das ganze vielleicht jemand vor Ort ansehen? Ein Architekt oder ähnliches?

Ich bitte im Vorfeld um Entschuldigung falls irgendwas unverständlich ist oder einige Angaben fehlen sollten aber beim Thema Hausbau bin ich absoluter Neueinsteiger.

Danke und Grüße

Edit: Das Gesamte Grundstück, also auch die gesamte Grünfläche, ist voll erschlossen!
Y
ypg
19.03.15 16:44
Rechts, links... Ich sehe den Anhang nicht. Den hast du wohl vergessen 😉
E
EveundGerd
19.03.15 17:57
Wird das Grundstück neu eingesessen?

Gibt es überhaupt ein passendes Baufenster für Euer Vorhaben?
E
EveundGerd
19.03.15 18:09
UPS, Edit: nicht eingessen 🙄 sondern eingemessen. Autokorrektur 😉
B
Bauexperte
19.03.15 18:21
Guten Abend,
Stefan Tester schrieb:

Was hat hier Priorität? Der online ermittelte Bodenrichtwert oder Grenze zum Außenbereich vom Amt.
Bevor Du Dich in irgendwelche Striche oder Werte verrennst: ist eine Hinterlandbebauung erlaubt? Gibt es in direkter Nachbarschaft eine Bebauung in 2. Reihe? Was hält das Bauplanungsamt von Deiner Idee?

Grüße, Bauexperte
S
Stefan Tester
20.03.15 08:23
Bauexperte schrieb:
Guten Abend,


Bevor Du Dich in irgendwelche Striche oder Werte verrennst: ist eine Hinterlandbebauung erlaubt? Gibt es in direkter Nachbarschaft eine Bebauung in 2. Reihe? Was hält das Bauplanungsamt von Deiner Idee?

Grüße, Bauexperte

Hallo

Erstmal danke für eure Antworten.

Hinterlandbebauung ist erlaubt bzw. muss erlaubt sein. In 2.Reihe stehen mindestens 4-5 Häuser in direkter Nachbarschaft. Das Bauamt...jaja das gute Bauamt. Was soll ich dazu sagen wir wollten ma anfragen wie das genau funktioniert, wurden aber sofort unfreundlich und direkt abgewiesen. Mit den Worten und ich zitiere: DAS GEHT NICHT!

@EveundGerd: Was meinst du mit neu eingemessen? und was darf ich unter passendes Baufenster verstehen?

Ich bitte nochmals um Entschuldigung aber in Sachen Hausbau bin ich absoluter Laie!
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