Meinungen zu Brüstungshöhe Fenster gesucht

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S

Sebastian79

Guten Abend miteinand´,

nach einem heutigen Architektentermin stehen wir vor der Entscheidung, wie die Fenster im OG ausgeführt werden sollen - und irgendwie sind wir da grad etwas ratlos und hoffen auf etwas Input von Euch.

Im Anhang seht Ihr die Ansicht in der Reihenfolge vlnr: Kind 1, Kinderbad, Kind 2

Die Fenster sind dort 2,00m hoch und haben eine Brüstungshöhe von 25 cm.

Nun die Entscheidungen: Bodentiefe Fenster einbauen? Brüstungshöhe höher machen? Letzteres favorisieren wir eher, weil bodentiefe Fenster zwar schick sind, aber wenig praktischen Nutzen haben...aber 25 cm Brüstungshöhe sind irgendwie auch zu mickrig, oder? Man hätte aber den Vorteil einer durchlaufenden Sockelleiste, einer Fensterbank innen, die man zustellen/zumüllen kann .

Was evtl. noch weg fällt: Absturzsicherung vor dem Fenster. In den geputzten Erkern haben wir uns schon für Fenster mit Unterlicht entschieden. Wir lassen aber beides für die seitlichen Fenster ausschreiben...

Allerbesten Dank für ein paar Ratschläge
meinungen-zu-bruestungshoehe-fenster-gesucht-82923-1.jpg
 
L

Legurit

Wir planen 40 cm Brüstungshöhe mit feststehendem unterem Teil Haben ähnliche Ideen / Bauchschmerzen.
Haben das ganze so in einem Musterhaus gesehen - da war es ganz schick.
Normal hohe Fenster wollten wir nicht - bodentief auch nicht.
 
B

Bauexperte

Die Fenster sind dort 2,00m hoch und haben eine Brüstungshöhe von 25 cm.
2.01 m Wie ist denn die lichte Höhe in DG?

Nun die Entscheidungen: Bodentiefe Fenster einbauen? Brüstungshöhe höher machen?
Mit dem Bauantrag habt ihr euch final auf die Fenstergrößen geeinigt. Eine Änderung der Fenster in erheblichem Maß - also bspw. Erhöhung der Brüstung auf vlt. 50 cm und damit Reduzierung des Fensters auf 1.76 m mit einem Anteil von 0.40 m VSG - geht nicht ohne Nachtrag ans Bauamt

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
S

Sebastian79

Doch, das geht - glaub mir . Es ist auch nur das vereinfachte Verfahren gewesen.

Lichte Höhe sind 2,50m im OG.
 
B

Bauexperte

Doch, das geht - glaub mir . Es ist auch nur das vereinfachte Verfahren gewesen.
Nein, das geht nicht.

Der Unterschied regulärer Bauantrag zu vereinfachtem genehmigungsverfahren besteht lediglich darin, daß das Bauamt im ersten Fall prüft, im 2. Dein Architekt mit seiner Unterschrift für die Einhaltung des B-Planes haftet.

Lichte Höhe sind 2,50m im OG.
Also bekommen die Fenster vorgesetzte Rollläden?

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
S

Sebastian79

Eben, und der wird schließlich eingehalten. Wir haben sogar schon ein Fenster aus dem Bauantrag gestrichen

Und nein, keine Vorsatzkästen - wieso auch? Das ist eine Balkenlagendecke und keine Betondecke...
 
Zuletzt aktualisiert 23.04.2024
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