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ᐅ Meinungen zu Brüstungshöhe Fenster gesucht


Erstellt am: 09.03.15 20:00

ypg10.03.15 09:30
derstefanm schrieb:
Zu beachten sei auch dass Fensterflächen 1/3 der Quadratmeter des Raumes haben müssen.....

1/3 ist falsch. Lach, da bekommt man so einige Probleme, im Dachgeschoss die Fensterflächen zu verteilen.
Man redet von 1/10 bzw 1/8. im auch im Wohnbereich reichen die, der Trend geht aber definitiv zu größeren Fensterflächen.
Allerdings wird der Energieverbrauch des Hauses in Bezug zu den Fenster errechnet - habe ich zumindest gerade gelesen.

25cm Brüstung ist recht schick, vor allem bei schmalen Fenstern. Hatten wir im alten Haus. Man hat eine Fensterbank und das benötigte Licht. Vlt finde ich heute Nachmittag ein Foto...
Sebastian7910.03.15 09:38
Danke, ypg - so kenne ich das auch. Zumal die Landesbauordnung jeden Landes anderes dazu sagt.

Bild wäre toll - können es uns derzeit einfach nicht vorstellen.
klblb10.03.15 10:31
Bauexperte mag Recht haben, aber ich kann mir vorstellen, dass das Bauamt andere Sorgen hat, also wegen 20-30 cm veränderter Brüstungshöhe Stress zu machen. Da gibt es viel ernstere Verstöße gegen die Bauordnung, die das Amt umtreibt.
Und außerdem muss das Bauamt das erst mal mitbekommen. Da wird kaum jemand zum fertigen Haus kommen und mit dem Zollstock nachmessen. Und der Vermesser macht nach Fertigstellung nur die Einmessung, ggf. kontrolliert er die Geschossigkeit (letzteres wird hier in Berlin z. B. nicht gemacht)
Bauexperte10.03.15 10:42
Hallo,
klblb schrieb:

Bauexperte mag Recht haben, aber ich kann mir vorstellen, dass das Bauamt andere Sorgen hat, also wegen 20-30 cm veränderter Brüstungshöhe Stress zu machen. Da gibt es viel ernstere Verstöße gegen die Bauordnung, die das Amt umtreibt.
Ich denke hier weniger an das Bauamt und dessen "kostbare" Zeit, sondern vielmehr an den Schutz des Architekten, der Stempel und Unterschrift dafür gegeben hat, daß die Baumaßnahme nicht nur mit dem Bebauungsplan übereinstimmt, sondern auch mit dem späteren Ergebnis
klblb schrieb:

Und außerdem muss das Bauamt das erst mal mitbekommen. Da wird kaum jemand zum fertigen Haus kommen und mit dem Zollstock nachmessen. Und der Vermesser macht nach Fertigstellung nur die Einmessung, ggf. kontrolliert er die Geschossigkeit (letzteres wird hier in Berlin z. B. nicht gemacht)
Auch im vereinfachten genehmigungsverfahren werden seitens des Bauamtes Stichproben veranlasst. Motto: Vertrauen ist gut, Kontrolle besser

Grüße, Bauexperte
Sebastian7910.03.15 10:47
Unser Architekt hat uns das oben gefragte genau gefragt - das ist nicht auf unserem Mist gewachsen.

Da unser Architekt vor seiner jetzigen Tätigkeit im hiesigen Bauamt gearbeitet hat, denke ich einfach mal, dass er weiß, was er tut

Vor allem stehen nicht mal Brüstungshöhen oder genaue Dachüberstand im Antrag. Dach ist nämlich auch nicht mehr im Detail so wie in der Ansichtszeichnung...
Bauexperte10.03.15 10:56
Lexmaul79 schrieb:

Vor allem stehen nicht mal Brüstungshöhen oder genaue Dachüberstand im Antrag. Dach ist nämlich auch nicht mehr im Detail so wie in der Ansichtszeichnung...
Wenn dies zutrifft, wundert mich das zunehmend restriktive Verhalten einiger Sachbearbeiterinnen in den verschiedenen Bauämtern nicht mehr wirklich und ich werde sie in Zukunft noch mehr kuscheln

Ich kann nur aus meiner Berufspraxis heraus antworten und weiß deshalb sehr genau, daß nicht einer unserer Architekten dieses "Spielchen" über Gebühr strapazieren würde. Insofern hoffe ich für Dich, daß Dein Architekt weiß, was er tut oder er im Mindesten noch gute Kontakte ins Bauamt hat

Grüße, Bauexperte
bauamtarchitektenfensterflächen