Bin im Urlaub, daher kurz gefasst.
1. Grundbuch und Finanzierung muss man trennen. Der Eigentümer ist der Bank prinzipiell egal - sie kann das Haus versteigern.
2. Wenn der Bank bekannt wird, dass ein Darlehensnehmer eine deutliche Verschlechterung der Bonität hat, besteht lt. AGB ein Recht zur Kündigung. Insofern muss sie auch den Ex nicht raus lassen (im privaten Bereich noch nie in der Realität gesehen, sofern die Raten gezahlt werden).
3. Einen Kreditnehmer tauschen bei einem bestehenden Vertrag ist verboten (Kontenklarheit gem. KWG)
4. Lösung: Schuldhaftentlassung des Ex. Bürgschaft einer dritten Person. Dann kann die Finanzierung die 20 Jahre durchlaufen, da die Bank praktisch zwei Schuldner hat.
5. Hat die Bank einfach kein Bock drauf, dann hast Du verloren. Würde in so einem Fall aber ein Fass aufmachen.