Hallo Fragesteller.
Unabhängig von den weiteren, bisherigen Rückmeldungen hier meine Fachmeinung:
----------------
1. Was sind Unebenheiten, wie wurden sie festgestellt, danach WIE gemessen und vor allen Dingen: wie beseitigt??
Unebenheiten im Sinne der Grenzwerte von Oberflächenunebenheiten nach DIN 19202 werden mit einem langen Richtscheit bzw. einer ausreichend langen Messlatte (oder Wasserwaage) geprüft. Sind es beulenartige Hochpunkte, was ich in diesem Fall einmal vermute, ist es fachtechnisch ein "Hochpunkt", der gemäß Ebenheitsnorm nicht als Unebenheit gewertet wird.
Trotzdem heißt das nicht, dass jeder Hochpunkt kein Mangel sein könnte und zu akzeptieren wäre!
Nehmen wir beispielsweise das Foto, welche die Parkettoberfläche und die Sockelleiste zeigt, im Übergang eine "offene Fuge" unterhalb der Sockelleiste.
Derartige Unebenheiten liegen bei einem verklebten Parkett sicherlich in der Ebenheit des Untergrundes, somit in der gespachtelten Estrichoberfläche.
Ob das nun ein Mangel oder ein nachzubessernder Aspekt ist, richtet sich nach dem Stichmaß und dem Messpunktabstand, wie gemessen wurde.
In den meisten Fällen liegt die Ursache derartiger Fugenbildungen in dem trocknungsbedingten Rückschüsseln des Estrich und ist nicht zu vermeiden.
Fazit hier: nicht zwingend ein Mangel, nach dem Foto 691092-1.jpg wäre ein Mangel ohne Zweifel zu verneinen.
-------------------
2. Die streifenförmige Anarbeitung nach Foto 20250628_192154.jpg ist ein optischer Aspekt (ich vermeide hier den Begriff MANGEL, da es ein Rechtsbegriff ist, der nur den Juristen zusteht), der so keinesfalls in Ordnung ist, aber nur mit erheblichem Aufwand, durch teilweise Neuverlegung, bewerkstelligt werden könnte.
Benutzen wir hier zur Abklärung den Begriff "optischer Mangel". Dieser ist ein Ruhmesblatt für den Verleger, ohne Zweifel, denn er hatte vor der Verlegung nicht anhand der Dielenbreiten ausgerechnet, wohin er am Ende mit der letzten Dielenreihe hinkommt. In diesem Fall war es zu knapp bemessen, er hätte anfangs mit einer halben Dielenbreite beginnen müssen.
--------------------------------
IMG_20250701_150134_748.jpg
3. Auch bei einem verklebten Parkett sollte eine Randfuge von 5mm zur Wand bestehen bleiben. Das ist hier nicht erfolgt, weiter ist der weiße Dichtstoff nun wiederum kein ästhetischer Höhepunkt. Da gibt es auch farbgleiche Dichtstoffe, so wie das Parkettbild.
------------------------------
4. Das eigentliche Hauptproblem, auch für spätere Zeiten, sehe ich in Foto 691092-2.jpg.
Wenn sich der rot umrandete Bereich aufgewölbt hat, dann liegt das sicherlich an einer rückseitigen Ablösung der betroffenen Parkettdielen.
Heißt: entweder hat der Parkettklebstoff aus Gründen, welche ich hier nicht einzeln aufführen möchte, versagt, oder die obere Randzone des Verlegeuntergrundes. Man erkannt das nur, wenn die Stelle geöffnet wird und man die Bruchzone bewerten kann.
Was heißt: das wurde nachgebessert?
Ich kann nur etwas sicher nachbessern, wenn ich die Ursache der (in diesem Fall) Ablösung erkannt habe.
Und wenn sich die Parkettdielen tatsächlich rückseitig abgelöst haben, wie will man da ohne teilweisen Rückbau der Dielen nachbessern?
Das ist zwar durch die Injektion mit einem Reaktionsharz, beispielsweise mit PMMA, möglich, aber völlig unsicher dahingehend, ob der Versuch auch mit dauerhaftem Erfolg beschieden ist.
Ich will hier keine Angst schüren.
Mein Vorschlag ist der, sobal sich erneut eine größere Fläche aufwölbt, einen eingeschriebenen Brief an das Parkettunternehmen schreiben und in der Bezugzeile unbedingt den Begriff "Mängelrüge mit der Aufforderung zur Nachbesserung innerhalb von 4 Wochen nach Posteingang" aufführen.
Mit dem Schreiben stoppst Du erst einmal die Verjährungsfrist von (meist) 5 Jahren, und Du kannst mit dem Schreiben nachweisen, dass Du auf Erfüllung bestehst.
Wenn man nur anruft, geht das Ganze im Nebel der Unverbindlichkeiten und/ oder der Vergessenheit unter.
----------------------------
Viel Erfolg: KlaRa