ᐅ Welches Grundstück würdet ihr wählen? Einfamilienhaus mit Doppelgarage
Erstellt am: 13.04.25 20:49
ypg15.04.25 13:31
hanghaus2023 schrieb:
7+8 =15 sollte mMn kein Problem sein.Sollte als Grenzbebauung möglich sein. Allerdings darf man in NDS nur auf Grenze bauen, wenn das Nebengebäude maximal 36qm hat. Insofern gehen 7x8 nicht.Buddy9015.04.25 13:48
Einfriedung mit Zäunen ist maximal auf 1m Höhe.
Okay, dann fällt mein Plan für Grundstück 83 somit auch flach.
Dann hatte ich die 36m² Grenze wohl überlesen. Danke für den Tipp.
Okay, dann fällt mein Plan für Grundstück 83 somit auch flach.
Dann hatte ich die 36m² Grenze wohl überlesen. Danke für den Tipp.
MachsSelbst15.04.25 13:58
Doppelgaragen sind halt leider nix für Grundstücke <600, 700m².
ypg15.04.25 15:34
Buddy90 schrieb:
Dann hatte ich die 36m² Grenze wohl überlesen. Danke für den Tipp.So etwas steht in der Landesbauordnung oder anderswo und gilt auch für das andere Grundstück.Buddy9015.04.25 20:13
So Leute, aller Aufregung umsonst…
ICH HABE GRUNDSTÜCK 83 BEKOMMEN!
Wie wären da eure kreativen Ideen bzgl. Garage und Haus?
ICH HABE GRUNDSTÜCK 83 BEKOMMEN!
Wie wären da eure kreativen Ideen bzgl. Garage und Haus?
MachsSelbst15.04.25 21:45
Da ist nicht viel mit Kreativität.
Haus 10-13m von der Straße entfernt in die Baugrenze setzen, Doppelgarage (muss die laut Bebauungsplan in den Baugrenzen liegen?) links oder rechts als Grenzbebauung daneben, fertig.
Wenn das 150m² Haus übliche Abmaße hat, bleiben dir im "Garten" zur Nordseite 3-6m abhängig vom Abstand zur Straße.
Terrasse und den Garten in den Süden, das bietet sich an. Spaß beiseite, der Hauptgarten bzw. die Terrasse muss dahin.
Die Straße wird kaum viel befahren sein, die Bäume sind laut Zeichnung Bestand, groß und spenden ordentlich Schatten. Da wirst du also kaum eigene Bäume auf deinem Grundstück benötigen, es sei denn, du hast die als Pflicht im Bebauungsplan.
Beißt sich allerdings ein bisschen mit deiner Idee eines großen "Hofs", realistisch nennen wir es mal gepflasterten Parkplatz vorm Haus bzw. vor der Garage.
Das ist eher was für Bauern- oder Gutshäuser, die auf 3.000m² Land stehen und davon dann 100, 200m² für den gepflasterten Hof "opfern". Auf diesen Minigrundstücken. Trenn dich von der Idee.
Haus 10-13m von der Straße entfernt in die Baugrenze setzen, Doppelgarage (muss die laut Bebauungsplan in den Baugrenzen liegen?) links oder rechts als Grenzbebauung daneben, fertig.
Wenn das 150m² Haus übliche Abmaße hat, bleiben dir im "Garten" zur Nordseite 3-6m abhängig vom Abstand zur Straße.
Terrasse und den Garten in den Süden, das bietet sich an. Spaß beiseite, der Hauptgarten bzw. die Terrasse muss dahin.
Die Straße wird kaum viel befahren sein, die Bäume sind laut Zeichnung Bestand, groß und spenden ordentlich Schatten. Da wirst du also kaum eigene Bäume auf deinem Grundstück benötigen, es sei denn, du hast die als Pflicht im Bebauungsplan.
Beißt sich allerdings ein bisschen mit deiner Idee eines großen "Hofs", realistisch nennen wir es mal gepflasterten Parkplatz vorm Haus bzw. vor der Garage.
Das ist eher was für Bauern- oder Gutshäuser, die auf 3.000m² Land stehen und davon dann 100, 200m² für den gepflasterten Hof "opfern". Auf diesen Minigrundstücken. Trenn dich von der Idee.
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