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ᐅ Bau auf dem "Noch"-Grundstück der Schwiegereltern/Notarielle Lösung?


Erstellt am: 25.09.24 13:29

mitglied12325.09.24 14:01
Hab es herausgefunden!!!

Bodenrichtwert in Euro je qm = 0,60€ * 2.000 = 1.200,-€

Dann würd ich sagen, ist eine unentgeltliche Überschreibung an uns beide sofort möglich, da wir ja gar nicht über den Betrag der Freigrenze annähernd heran- oder drüberkommen. Oder? Also ist es somit möglich, beide gleich ins Grundbuch nach der Hochzeit.
nordanney25.09.24 14:14
mitglied123 schrieb:

Dann würd ich sagen, ist eine unentgeltliche Überschreibung an uns beide sofort möglich, da wir ja gar nicht über den Betrag der Freigrenze annähernd heran- oder drüberkommen. Oder? Also ist es somit möglich, beide gleich ins Grundbuch nach der Hochzeit.
So ist es. Ab zum Notar und freut Euch auf den kommenden Hausbau (und natürlich zunächst auf die Hochzeit).
mitglied12325.09.24 14:31
DANKESCHÖN
Auch für die Unterstützung.
Dann wäre das Thema erledigt.

LG
11ant25.09.24 14:44
Wenn das gewünschte Baugrundstück im Außenbereich liegt, finde ich alle Spekulation über geschickte Steuergestaltung vergebliche Liebesmüh´. Im übrigen würde ich hier gar nicht ein Grundstück schenken, sondern Anteile an einer Grundstücksentwicklungsgesellschaft. Damit wäre - auch wenn das nicht der Zweck meines Vorschlages ist - auch gleich noch der Wertzuwachs aus dem Schenkungsakt raus.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
mitglied12325.09.24 14:47
11ant schrieb:

Wenn das gewünschte Baugrundstück im Außenbereich liegt, finde ich alle Spekulation über geschickte Steuergestaltung vergebliche Liebesmüh´. Im übrigen würde ich hier gar nicht ein Grundstück schenken, sondern Anteile an einer Grundstücksentwicklungsgesellschaft. Damit wäre - auch wenn das nicht der Zweck meines Vorschlages ist - auch gleich noch der Wertzuwachs aus dem Schenkungsakt raus.

Es liegt im Außenbereich, aber die Bebauung ist gesichert unter dem ganz normalen Bebauungsplan. Haben nur die Auflage, dass wir die Erschließung zahlen müssen.

Was ist an der Idee mit der Schenkung dann nicht so gut? Das Grundstück ist wahrscheinlich nur 1.200,-€ Wert und würde somit meinem Mann und mir gehören.

Was bedeutet Grundstücksentwicklungsgesellschaft? Welchen Vorteil bietet dies einer Schenkung an uns beide, wenn wir die Freigrenze für Schenkungsfreibeträge eh nicht überschreiten?
11ant25.09.24 15:40
mitglied123 schrieb:

Es liegt im Außenbereich, aber die Bebauung ist gesichert unter dem ganz normalen Bebauungsplan.
Wenn es im Außenbereich (§35) liegt, kann es keinen Bebauungsplan geben und umgekehrt - also was denn nun ?
mitglied123 schrieb:

Haben nur die Auflage, dass wir die Erschließung zahlen müssen.
Was ist an der Idee mit der Schenkung dann nicht so gut? Das Grundstück ist wahrscheinlich nur 1.200,-€ Wert und würde somit meinem Mann und mir gehören.
Was bedeutet Grundstücksentwicklungsgesellschaft? Welchen Vorteil bietet dies einer Schenkung an uns beide, wenn wir die Freigrenze für Schenkungsfreibeträge eh nicht überschreiten?
Mit der Auflage meinst Du wohl, daß die Erschließung nicht mitgeschenkt wird und von Euch selber bezahlt werden soll ? - na dann ist die Verpflichtung dazu ggü. der Grundstücksentwicklungsgesellschaft doch eine feine "Einlage" eurerseits in die "Schwiegereltern und Eheleute Grundstücksentwicklungs GbR". In Eurem konkreten Fall unwichtig, aber für die stillen Mitleser (90 % der Nutzer eines Threads sind solche) sei das Konstrukt auch für solche Fälle erläutert, wo der Wert der Schenkung den Freibetrag eines einzelnen Schenkungsaktes übersteigt: wenn nicht das Grundstück als Grundstück, sondern indirekt als Vermögensgegenstand der Grundstücksentwicklungsgesellschaft übertragen wird, können die Schenker Anteile an der Gesellschaft behalten und zu späteren Schenkzeitpunkten übertragen; was die Schenker ganz besonders freut ist, daß dabei regelmäßig ihre zum Zeitpunkt der ersten Schenkung noch gar nicht rechtsfähigen (weil noch ungeborenen) Enkel vor dieser zweiten Schenkung bereits zum Kreis der Mitgesellschafter gehören können. So schenkt man 1x jetzt dem Kind (größter Freibetrag), 1x jetzt dem Schwiegerkind und in der zweiten Runde dem Kind und dem Schwiegerkind (oder den zusammenveranlagten Eheleuten) und erstmalig jedem Enkelkind aus dieser Ehe.

Das vollständige Konzept wäre wohl Rechts- und Steuerberatung und ist daher nicht von mir zu bekommen, sondern - ein Schelm kann sich dabei denken was er will daß die von mir beraten werden - von den passenden Berufsträgern. Wie der dumme Deutsche Michel seinen Fiskus mästet während der Adel ihm vorturnt wie es anders geht, ist unvorstellbar aber leider wahr.
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