ᐅ Übertrag von Grundstück von Schwiegermutter auf mich und Ehefrau
Erstellt am: 07.05.17 20:48
tempic09.05.17 14:57
Wenn es nichts illegales ist und auch Schäuble nichts angeht, ist bar ja überflüssig.
Die 50 Tsd. von Kind a an b sind allerdings eine Schenkung über dem Freibetrag und somit teilweise steuerpflichtig - du weißt das!
Die 50 Tsd. von Kind a an b sind allerdings eine Schenkung über dem Freibetrag und somit teilweise steuerpflichtig - du weißt das!
kaho67409.05.17 15:21
Steffen80 schrieb:
In Sachsen werden ja auch "alle" als Nazis oder Pack bezeichnet..Ja, was mach mer nur mid die Idioten? Gasdriern?Steffen8009.05.17 15:33
tempic schrieb:
Es ist ja auch so cool sich hier ins Forum zu stellen und zu sagen, ich bescheiße den Staat um die Steuer .. ich bin so toll. Bewundert mich.Wahrscheinlich zahle ich im Monat mehr Steuern...als Du im ganzen Jahr verdienst :p
Caspar202009.05.17 15:41
Nordlys schrieb:
Du machst hier echt den Lauten, was übertönst Du?
Wenn ich ein Grundstück Wert ungefähr 100 tsd. habe und zwei Kinder, und wir setzen uns in der Familie zusammen, und Kind a soll das Land kriegen und gibt b dafür 50 tsd. Euro in bar, ist da nichts illegales, nichts, was Schäuble angeht, und fertig. KarstenNaja, der hat ja was ganz anderes vor.
1. höchstwahrscheinlich will der TE zusammen mit seiner Frau ins Grundbuch (zu 50%). Er ist ja nur der Schwiegersohn. Sprich Schenkung über der Freigrenze zumindest für den Schwiegersohn (die unten zitierte Freigrenze ist hälftig anzuziehen); wenn man es direkt macht
Außerdem muß er eh zum Notar. Selbst wenn man das Grundstück nur an die Frau überschrieben werden sollte.
Das geht nicht mal so eben am Küchentisch.
(unabhängig davon das auch noch Geld an die Schwiegermutter fließt; sprich es sich noch nicht mal um ne klassische Schenkung handelt)....
Badener* schrieb:
meine Schwiegermutter hatte in einem Gebiet Ackerland, dass jetzt zu Bauland geworden ist.
Da meine Schwiegermutter selbst keine Verwendung für das Grundstück hat, haben wir vereinbart, dass wir die Erschließungskosten bezahlen und das Grundstück dann für unser Haus bekommen.
Die Umlegung ist nun rechtskräftig und meine Schwiegermutter ist als Eigentümerin im Grundbuch für das Grundstück eingetragen worden.
Nun möchten wir, also ich und meine Frau, an die Stelle von meiner Schwiegermutter ins Grundbuch.Badener* schrieb:
Des Weiteren bezahlen wir meiner Schwiegermutter 65.000tsd Euro für das unerschlossene Grundstück da meine Frau noch eine Schwester hat damit alles fair zugeht und niemand einen Vorteil hat. Ist es sinnvoll bzw. vielleicht sogar vorgeschrieben, dass diese 65tsd Euro beim Notar im Vertrag irgendwie erfasst werden oder können wir das einfach ohne Notar machen?für Eltern und Großeltern beim Erwerb durch Schenkung, für Geschwister, Kinder der Geschwister, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedene Ehepartner und Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft
20.000 €toxicmolotof09.05.17 16:53
In vielen Schritten liegt die Würze.
32,5 von Mann an Frau.
Grundstück von Eltern an Tochter.
65 von Tochter an Eltern.
1/2 Grundstück von Frau an Mann.
65 von Eltern an anderes Kind.
Feierabend.
32,5 von Mann an Frau.
Grundstück von Eltern an Tochter.
65 von Tochter an Eltern.
1/2 Grundstück von Frau an Mann.
65 von Eltern an anderes Kind.
Feierabend.
Nordlys09.05.17 22:38
Die Eltern können im Wege des Vorerbes der Tochter ein Stück Land überschreiben, schenken. Notariell.
Die Tochter gibt Mutti 65 in bar. Mutti schenkt die der anderen Tochter. Fertig. Einfach, unkompliziert und der Schwiegersohn soll einfach still sein und die Familie gewähren lassen, weil er ja nur eingeheiratet hat in ex Landwirtschaft....Karsten
Die Tochter gibt Mutti 65 in bar. Mutti schenkt die der anderen Tochter. Fertig. Einfach, unkompliziert und der Schwiegersohn soll einfach still sein und die Familie gewähren lassen, weil er ja nur eingeheiratet hat in ex Landwirtschaft....Karsten
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